Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

und praktische Vorlesungen über das Gesandt= 
schafterecht, und die Staatspraris nach eigenem 
Handbuche privatissime halten. 
6. Gemeines und baierisches peinliches Recht, 
sammt dem peinlichen Prozesse. 
Hofrath Krüll, nach Feuerbach's 
Lehrbuch des peinlichen Rechts, und Cod. 
crim. bavar. in noch zu bestimmenden 
Stunden. % 
7. Baierisches Staatsrecht. 
Professor von Hellersberg, vong —9 
und von 11 — 12 Uhr, nach eigenen Grund- 
linien. 
8. Baierisches buͤrgerliches Landrecht, in Verbin- 
dung des fränkischen Provinzialrechts. 
Professor Krüll, von 11 — 12, und 
von 2 — 3 Uhr täglich, nach den Gesetz- 
büchern, und nach dem eigenen hierüber 
verfaßten Lehrbuche. 
-. Theorie des gemeinen bürgerlichen Prozesses 
mit steter Rücksicht auf die baierische, preus- 
sische und bsterreichische Gerichtsordnung. 
Prokanzler Gönner, von 11 — 12 Uhr 
taglich. 
10.,t Unterrlcht zur Abfassung rechtlicher Urtheile. 
Professor Krüll, von 4 — Uhe, 
Freytag und Sonnabend. 
III. Sektion der staatswirthschaft- 
lichen oder Kameral-Wissen- 
schaften in weitester Be- 
deutung. 
F. Enepclopädische Uebersicht und Methodolegie 
des Studiums, der gesammten Staatswissen- 
schaften. 
Dr. Butte, wöchentlich zweymal. 
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2. Stantswirthschaft und Finanzwissenschaft. 
Professor Frohn, von 3 — 4 Uhr taͤg- 
lich, nach Jakob und eigenen Heften. 
3. Staatswirthschaft. 
Professor Hufeland, von 3 — 4 Uhr 
täglich. 
Dr. Butte, nach Jakob, täglich von 
5 — 6 Uhr. 
4. Kameralpraris. 
Professor Frohn, zweymal wöchentlich, 
Nach Akten. 
5. Polizeywissenschaft. 
Professor Frohn, von 10 — 11 Uhr taͤg- 
lich, nach Bensen. 
Dr. Butte, von 3 — 4 Uhr. Ein 
eigener Leitfaden wird in kurzen Paragraphen 
Bogenweise ausgegeben. 
6. Polltische Rechenkunst, und Kameralrechnungs- 
Wissenschaft. 
Professor von Moshamm, in noch zu 
bestimmenden Stunden. 
7. Handlungswissenschaft. 
Professor Holzinger, von z — 3 Uhr 
täglich. 
8. Bergbaukunde. 
Professor Medicus, dreymal die Woche, 
nach eigener Anleitung. 
. Landwirthschaft. 
Drofessor Medicus, von 3 — 4 Uhr 
täglich, nach seinem bald erscheinemden Lehr- 
buche. 
10. Forstwissenschaft. 
Professor Medicus, von 1 — 12 Uhr 
táglich, nach seinem Forsthandbuche.
	        
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