und praktische Vorlesungen über das Gesandt=
schafterecht, und die Staatspraris nach eigenem
Handbuche privatissime halten.
6. Gemeines und baierisches peinliches Recht,
sammt dem peinlichen Prozesse.
Hofrath Krüll, nach Feuerbach's
Lehrbuch des peinlichen Rechts, und Cod.
crim. bavar. in noch zu bestimmenden
Stunden. %
7. Baierisches Staatsrecht.
Professor von Hellersberg, vong —9
und von 11 — 12 Uhr, nach eigenen Grund-
linien.
8. Baierisches buͤrgerliches Landrecht, in Verbin-
dung des fränkischen Provinzialrechts.
Professor Krüll, von 11 — 12, und
von 2 — 3 Uhr täglich, nach den Gesetz-
büchern, und nach dem eigenen hierüber
verfaßten Lehrbuche.
-. Theorie des gemeinen bürgerlichen Prozesses
mit steter Rücksicht auf die baierische, preus-
sische und bsterreichische Gerichtsordnung.
Prokanzler Gönner, von 11 — 12 Uhr
taglich.
10.,t Unterrlcht zur Abfassung rechtlicher Urtheile.
Professor Krüll, von 4 — Uhe,
Freytag und Sonnabend.
III. Sektion der staatswirthschaft-
lichen oder Kameral-Wissen-
schaften in weitester Be-
deutung.
F. Enepclopädische Uebersicht und Methodolegie
des Studiums, der gesammten Staatswissen-
schaften.
Dr. Butte, wöchentlich zweymal.
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2. Stantswirthschaft und Finanzwissenschaft.
Professor Frohn, von 3 — 4 Uhr taͤg-
lich, nach Jakob und eigenen Heften.
3. Staatswirthschaft.
Professor Hufeland, von 3 — 4 Uhr
täglich.
Dr. Butte, nach Jakob, täglich von
5 — 6 Uhr.
4. Kameralpraris.
Professor Frohn, zweymal wöchentlich,
Nach Akten.
5. Polizeywissenschaft.
Professor Frohn, von 10 — 11 Uhr taͤg-
lich, nach Bensen.
Dr. Butte, von 3 — 4 Uhr. Ein
eigener Leitfaden wird in kurzen Paragraphen
Bogenweise ausgegeben.
6. Polltische Rechenkunst, und Kameralrechnungs-
Wissenschaft.
Professor von Moshamm, in noch zu
bestimmenden Stunden.
7. Handlungswissenschaft.
Professor Holzinger, von z — 3 Uhr
täglich.
8. Bergbaukunde.
Professor Medicus, dreymal die Woche,
nach eigener Anleitung.
. Landwirthschaft.
Drofessor Medicus, von 3 — 4 Uhr
täglich, nach seinem bald erscheinemden Lehr-
buche.
10. Forstwissenschaft.
Professor Medicus, von 1 — 12 Uhr
táglich, nach seinem Forsthandbuche.