Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

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hierorts ein, welche bey der in der deutschen 
Staats verfassung eingetretenen Veraͤnderung, 
und der Bildung der rheinischen Konfödera= 
tion ohnehin niche mehr Statt haben werden. 
Diese vormals anbefohlenen Monatsbe- 
richte haben in Zukunft zu unterbleiben; da- 
gegen wird den Untermarsch-Konmissariaten 
aufgegeben, von jedem Durchzuge solcher 
Truppen, die nicht zu den kaiserlich-franzö- 
sischen, oder der Verbündeten Armeen gehé- 
ren, sie mögen bewaffnet seyn, oder nicht, 
schleunige Anzeige zu erstatten, und denselben 
so lange standhaft zu verwehren, als der etwa 
angewendeten Gewalt widerstanden werden 
kann. Bamberg, den 7. Oktober 1806. 
Königliche vandes-Direktion. 
Frepherr von Stengel. 
Friedmann. 
  
Bekanntmachungen. 
  
(Den Präfungs-Konkurs ders Adspiranten zum 
kbniglichen Staatsdienste in der obern Pfalz 
betreffend.) 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Indem die königlich baierische Landes-Di- 
rektion der obern Pfalz, in Gemäßheit aller- 
höchsten Organisations = Rescripts vom 18. 
August 180 3. und der nachgefolgten aller- 
höchsten Vereordnungen für die zu Landbeam= 
ten: und Aktuars-Stellen, dann überhaupts 
zu königlichen Staatsdiensten adspirirenden 
oberpfälzischen Subsekte, welche ihre Seu- 
dien auf einer inländischen Universität vollen- 
det, und ihre Diplome, oder vollständige 
Absolucorien, dann die Zeugnisse der wenigst 
durch ein volles Jahr gepflogenen gerichtli- 
chen Praris beybringen können, das mittelst 
General-Konkurses alljährlich vorzunehmende 
Kumulativ= Erxamen auf Donnerstag den 18. 
folgenden Monats Dezember vor sich gehen 
zu lassen, beschlossen; als wird solches allen 
denjenigen, welche sich dieser Prüfung zu 
unterwerfen gedenken, zu dem Ende, und 
mit dem Auffrage andurch kund gerhan, 
daß sie sich am obenbestimmten Tage frühe 
Morgens 0 Uhr bey der königlichen Landes-= 
Direktions-Kanzley melden, wenigst 8 Tage 
vor der Hand aber ihre Universität#= so an- 
dere Zeugnisse in Urschrift einsenden sollen. 
Amberg, den 22. Oktober 1806. 
Königliche Landes-Direktion. 
Graf von Kreith. 
Welß. 
  
(Die Schullehrer-Stelle zu Sennfeld betr.) 
Da durch die Versebng des Schulleh- 
rers Lud wignach Gochsheim die Schulleh- 
rers= Stelle zu Sennfelb bey Schweinfurt 
in Erledigung gekommen ist, und zur Praͤ- 
sentation zweyer Kandidaten zur Wiederbe= 
setzung derselben der Wahltermin auf Mond- 
cag den 34. November dieses Jahres festge- 
setzt wurde, so werden alle jene, welche dier 
se Stelle zu erhalten wünschen, und entwe- 
der für amtsfähig erkannte Schulkandida- 
ten, oder bereits im Inlande angestellre 
Schullehrer sind, aufgesedert, sich am be-
	        
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