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Einna
hmen.
Rechnungs-
Rubriken.
Erläuterungen
der
Rechnungs-Rubriken.
Vorschristen u. Erluterungen
für
die rechnungsführenden
Land= und Stadtgerichte.
Beylagen.
II. Titel.
Durch Verpachtung
III. Titel.
VBVon verkauften
Nealitaͤten.
III. Abschnitt.
nem Vermoͤgen.
I. Titel.
Von Erbschaften.
"
Aus neu angefalle
Die durch Verpachtung der
Häuser, Güder 2c. erzielten
jährlichen Pacht -Schillinge
kommen hier in Vortrag.
Alle Verkäufe von liegen-
den Gürern und Mobllien
sind hieher bestimmt.
Hieher kommen alle Erb-
schaften an Geld. Triktt aber
der Fall ein, daß ein Pupill
Mobilien oder liegende Güter.
erbr, und solche selbst benüutzt,
so werden die Erbtheile hier
bloß bemerkt; werden selbe
aber sogleich versilbert, so“
komme der Erlbs hier in Em-
pfang.
aͤhnlichen Fällen ohnebin, besen-
ders wenn die Pupillen so minder-
jährig sind, daß selbe das Gut
wohl nicht sebald selbst anereten,
die Genehmigung zur Verwaltung
oder Verpachtung nachgesucht wer-
den muß, so ist auch diese vorzu-
legen.
Die Belege hierzu sind die vidi-
mirten Pachtbriefs= Abschriften.
Bey Verkäufen von Mobiliar-
Vermdgen dient ein genaues Ver-
zeichnitz als Beleg. Bey Grund=
silcken, Häusern 2c. oder dem Ver-
kauf des Gesammt Vermögensé die
Kaufkriefa-Abschriften, und die
hierlber erfolgte Ratifikation.
Das Beleg hiezu ist eine Ab-
schrift des Erbvertheilungs-Briefs.
In so ferne aber die Erbsantheile
in Mobilien oder liegenden Gütern
bestehen, welche zum Besten des
Pupillen verkauft worden sind, so
muß bey Mobilien eine speziffzirte
Auszeige, und bev Grunsstücken
der abschriftliche Kaufekontrakt ne-
ben der Erbverkheilungsbriefs= Ab-
1
schrift angelegt werden.