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Allgemeine Verordnungen.
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(Die Kaufschillinge und Fristen von den verkauften
Staats-Realitäten betreffend.)
Wir Maxrximilian Josepb,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Nachdem die Kaufschillinge von den, zum
Verkaufe bestimmten Staats-Realiktchten,
und die Fristen der bereits verkauften, schon
bisher von den Rent-Beamten ohne den Genuß
eines Brutto: Einnahms-Prozenres erboben,
und unmittelbar zu den ehemaligen
Provinzial-Hauptkassen eingesandt werden
mußten; so erklären Wir biemit, daß die
organische Verfügung vom gten August l. J.
wornach diese Kaufschillinge und ihre Fristen
künftigbin in den Rentamts-Rechnungen
selbst in Einnahme gestellt werden müssen,
keine Vermehrung der Administrations-=Kosten
zur Folge haben, mitbin die Nentbeamten
von diesen Kaufschillingen und ibren
Fristen -Geldern auch fernerbin kein
Brutto: Einnahms, Prozent zu genießen haben
sollen. Welches Wir zu ihrer aller
Wissenschaft und Nachachtung durch das
allgemeine Regierungs, Blatt bekannt machen
lassen.
München, den 18. Oktober 2g08.
Max Josepk.
Freiberr von Hompesch.
Auf koniglichen allerhöchsten Befehl.
G. Geiger-25383
(Die bei den dermalen nicht angestellten Staatsdienern
befindlichen Generalien= Sammlungen
betressend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiers.
An alle jene Staatsdiener, welche bei der
gegenwärtigen Organisation bisber ohne Anstellung
geblieben sind, und von ihren vorigen
Dienststellen ber, noch die ihnen zum
Gebrauche matgerheilten Generalien-Sammlungen
besizen, ergeht bien:it der Auftrag:
dieselben um so mehr in Zeit von 4 Wochen
an die Redaktion des Regierungoblatts einzusenden,
als sie ausserdem zum verordnungsmssigen
Ersaz des festgesezten Verkaufspreises
angebalten werden würden.
In Falle der Wiederanstellung werden denlelben
die Generalien-Sammlungen wiederum
zum Gebrauche mitgetbellt werden.
Bei dieser Gelegenbeit werden alle, die Verlassenschaft
eines Staatsdieners verbandelnden
Gerichtsstellen und Testaments= Erxekurkoren
neuerdings angewiesen, bei Selbstbaftung
jedesmal die vergefundenen Eremplarien
der Generalien= Sammlungen an die
Redaktion des Regierungsblatts einzusenden.
Muͤnchen den 20. Oktober 1808.
Mar Joseph.
Freiberr von Montgelas.
Auf koͤniglichen allerhochsten Befebl
Baumuͤller.