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normalmaͤssigen Geldbesoldungen fuͤr die erfo-
derlichen Hilfpriester dotirt.
Muͤnchen den 5. Maͤrz 1808.
Koͤnigliche Landes-Direktion
von Baiern.
Freiherr von Weichs.
von Faber.
(Die Erledigung der im Landgerichte Ingolstadt ge-
legenen Pfarrei Teissing betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Durch den am 27. vorigen Monats er-
solgten Todfall des Pfarrers Jakob Metz
wurde die im Landgerichre Ingolstadt gele-
gene Pfarrei Teissing erlediget.
keinem Widdum, wohl aber mit Zehenden
versehen, und bedarf keines Hilfpriesters.
München, den 8. März r808.
Königliche Landes-Direktion
von Baiern.
Freiherr von Weichs.
Proherr.
(Die Taren der Adelstands-Erhebungen betressend.)
Seine königliche Majestät haben sich aus
Veranlassung mehrerer um die Verleihung des
erbländischen Adelstandes eingekommener Ge-
suche bewogen gefunden, eine neue der Sache
angemessenere Norm der hiebei zu entrichtenden
Taren nach Abstufung der verschiedenen Stan-
des-Erhebungen festzusezen, und das auswer-
tige geheime Ministerium zu deren Beobach-
tung unterm heutigen beauftraget.
Darnach sind die Taren und Gebühren,
welche bei Ausfertigung eines Diploms zu er-
legen kommen, wie folgt, regulirt:
Sie ist mit
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Für einen Grasen.
Die grosse Taxe, mit Einschlusse des Siegels
zu 120 fl. und der Ausschreib= Gebühren
zu 75 fl. . 3195 fl.
Die kleine Taxe, welche fuͤr die jura Cancel-
lariae, für Schreib= Gebühren, und für
die zur Ausfertigung der Adels-Diplome
nöthigen Auslagen bestimm' ist 1333 fl.
Die Reichs-Heroldenamts: Gebühr 41 1 fl.
Sohin im Ganzen . 4589 4389 fl.
Für einen Freiherrn-
Die grosse Tare, mit Einschlusse des Siegels
zu qo fl. und der Ausschreib-Gebühr
zu 50 fl.. . 15o00 fl.
Die bleine Tarrr 9235 fl.
Die Reichs-Heroldenamts-Gebühr 23 fl.
Sohin im Ganzen . 2453 fl.
Fuͤr einen Ritter.
Die grosse Tare, mit Einschlusse des Siegels
zu 60 fl. und der Ausschreib-Gebühr
zu 30 fl. 2 4. 300 fl.
Die kleine Tare . 354 fl.
Die Reichs-Heroldenamts- Gebuhe 10 fl.
Sohin im Ganzen . . 733 fl.
Für einen Edeln.
Die grosse Tare, mit Einschlusse des Siegels
zu 60 fl. und der Ausschreib-Gebühr
zu 30 fl., 9 ·% " *l 310 fl.
Die kleine Tare . 30) fl.
Die Reichs-Heroldenamts-Gebühr 10 fl.
Sohin im Ganzen 633 fl.
Diesem Regulative haben Seine königliche