Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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normalmaͤssigen Geldbesoldungen fuͤr die erfo- 
derlichen Hilfpriester dotirt. 
Muͤnchen den 5. Maͤrz 1808. 
Koͤnigliche Landes-Direktion 
von Baiern. 
Freiherr von Weichs. 
von Faber. 
  
(Die Erledigung der im Landgerichte Ingolstadt ge- 
legenen Pfarrei Teissing betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Durch den am 27. vorigen Monats er- 
solgten Todfall des Pfarrers Jakob Metz 
wurde die im Landgerichre Ingolstadt gele- 
gene Pfarrei Teissing erlediget. 
keinem Widdum, wohl aber mit Zehenden 
versehen, und bedarf keines Hilfpriesters. 
München, den 8. März r808. 
Königliche Landes-Direktion 
von Baiern. 
Freiherr von Weichs. 
Proherr. 
(Die Taren der Adelstands-Erhebungen betressend.) 
Seine königliche Majestät haben sich aus 
Veranlassung mehrerer um die Verleihung des 
erbländischen Adelstandes eingekommener Ge- 
suche bewogen gefunden, eine neue der Sache 
angemessenere Norm der hiebei zu entrichtenden 
Taren nach Abstufung der verschiedenen Stan- 
des-Erhebungen festzusezen, und das auswer- 
tige geheime Ministerium zu deren Beobach- 
tung unterm heutigen beauftraget. 
Darnach sind die Taren und Gebühren, 
welche bei Ausfertigung eines Diploms zu er- 
legen kommen, wie folgt, regulirt: 
  
Sie ist mit 
660 
Für einen Grasen. 
Die grosse Taxe, mit Einschlusse des Siegels 
zu 120 fl. und der Ausschreib= Gebühren 
zu 75 fl. . 3195 fl. 
Die kleine Taxe, welche fuͤr die jura Cancel- 
lariae, für Schreib= Gebühren, und für 
die zur Ausfertigung der Adels-Diplome 
nöthigen Auslagen bestimm' ist 1333 fl. 
Die Reichs-Heroldenamts: Gebühr 41 1 fl. 
Sohin im Ganzen . 4589 4389 fl. 
Für einen Freiherrn- 
Die grosse Tare, mit Einschlusse des Siegels 
zu qo fl. und der Ausschreib-Gebühr 
zu 50 fl.. . 15o00 fl. 
Die bleine Tarrr 9235 fl. 
Die Reichs-Heroldenamts-Gebühr 23 fl. 
Sohin im Ganzen . 2453 fl. 
Fuͤr einen Ritter. 
Die grosse Tare, mit Einschlusse des Siegels 
zu 60 fl. und der Ausschreib-Gebühr 
zu 30 fl. 2 4. 300 fl. 
Die kleine Tare . 354 fl. 
Die Reichs-Heroldenamts- Gebuhe 10 fl. 
Sohin im Ganzen . . 733 fl. 
Für einen Edeln. 
Die grosse Tare, mit Einschlusse des Siegels 
zu 60 fl. und der Ausschreib-Gebühr 
zu 30 fl., 9 ·% " *l 310 fl. 
Die kleine Tare . 30) fl. 
Die Reichs-Heroldenamts-Gebühr 10 fl. 
Sohin im Ganzen 633 fl. 
Diesem Regulative haben Seine königliche
	        
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