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normalmaͤssigen Geldbesoldungen fuͤr die erfoderlichen
Hilfpriester dotirt.
Muͤnchen den 5. Maͤrz 1808.
Koͤnigliche Landes-Direktion
von Baiern.
Freiherr von Weichs.
von Faber.
(Die Erledigung der im Landgerichte Ingolstadt gelegenen
Pfarrei Teissing betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Durch den am 27. vorigen Monats ersolgten
Todfall des Pfarrers Jakob Metz
wurde die im Landgerichre Ingolstadt gelegene
Pfarrei Teissing erlediget.
keinem Widdum, wohl aber mit Zehenden
versehen, und bedarf keines Hilfpriesters.
München, den 8. März r808.
Königliche Landes-Direktion
von Baiern.
Freiherr von Weichs.
Proherr.
(Die Taren der Adelstands-Erhebungen betressend.)
Seine königliche Majestät haben sich aus
Veranlassung mehrerer um die Verleihung des
erbländischen Adelstandes eingekommener Gesuche
bewogen gefunden, eine neue der Sache
angemessenere Norm der hiebei zu entrichtenden
Taren nach Abstufung der verschiedenen Standes-Erhebungen
festzusezen, und das auswertige
geheime Ministerium zu deren Beobachtung
unterm heutigen beauftraget.
Darnach sind die Taren und Gebühren,
welche bei Ausfertigung eines Diploms zu erlegen
kommen, wie folgt, regulirt:
Sie ist mit
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Für einen Grasen.
Die grosse Taxe, mit Einschlusse des Siegels
zu 120 fl. und der Ausschreib= Gebühren
zu 75 fl. . 3195 fl.
Die kleine Taxe, welche fuͤr die jura Cancellariae,
für Schreib= Gebühren, und für
die zur Ausfertigung der Adels-Diplome
nöthigen Auslagen bestimm' ist 1333 fl.
Die Reichs-Heroldenamts: Gebühr 41 1 fl.
Sohin im Ganzen . 4589 4389 fl.
Für einen Freiherrn-Die
grosse Tare, mit Einschlusse des Siegels
zu qo fl. und der Ausschreib-Gebühr
zu 50 fl.. . 15o00 fl.
Die bleine Tarrr 9235 fl.
Die Reichs-Heroldenamts-Gebühr 23 fl.
Sohin im Ganzen . 2453 fl.
Fuͤr einen Ritter.
Die grosse Tare, mit Einschlusse des Siegels
zu 60 fl. und der Ausschreib-Gebühr
zu 30 fl. 2 4. 300 fl.
Die kleine Tare . 354 fl.
Die Reichs-Heroldenamts- Gebuhe 10 fl.
Sohin im Ganzen . . 733 fl.
Für einen Edeln.
Die grosse Tare, mit Einschlusse des Siegels
zu 60 fl. und der Ausschreib-Gebühr
zu 30 fl., 9 ·% " *l 310 fl.
Die kleine Tare . 30) fl.
Die Reichs-Heroldenamts-Gebühr 10 fl.
Sohin im Ganzen 633 fl.
Diesem Regulative haben Seine königliche