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dekten-Kompendium (Giessen, 1808.), vono
— lo und 11 — 12 Uhr.
4. Gemeines peinliches Recht, mit durchgängiger
Rücksicht auf die kdniglich -Baierischen Pro-
vinzial-Rechte.
Professor Krüll, nach den Quellen und
Feuer bachs Lehrbuche des gemeinen peinli-
chen Rechres, täglich von 7 — 8 Uhr.
5. Deutsches Privatrecht, mit Einschlusse des Han-
dels -Kameral= und Polizei-Privatrechtes.
Professor Krüll, nach eigenem Lehrbuche,
täglich von 2 — 3 Uhr.
6. Lehenrecht.
Professor Krüll, nach den Quellen und
eigzenem Lehrbuche, in noch zu bestimmenden
Stunden.
7. Haudels-Polizei= und Kameralrecht.
Professor von Moshamm; das Handels-
recht mit beständiger Rücksicht auf Rapeo-
leons Handels Gesezbuch, nach der von Er-
hard veranstalteten deutschen Auflage (Dessau
und Leipzig 18o8.); das Polizei= und Ka-
meralrecht wird insbesondere durch die neue-
sten königlich= Baierischen Verordnungen be-
leuchtet werden.
8. Gemeines und Baierisches Wechfelrecht.
Professor vomn Moshamm, nach eignem
behrbuche (a#te Auflage 1803.), wöchemlich
zweimal, in noch zu bestimmenden Stunden.
O. Kirchenrecht der Katholiken und Protestanten.
Drofessor Michl, nach allgemeinen Rechts-
begriffen und bestehenden Landesgesezen.
t10 Gemeiner und Baierischer bürgerlicher Prozeß.
Drofessor Krüll, nach den Quellen, in
noch zu bestimmenden Sinden.
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11. Gemeiner und Baierischer peinlicher Prozeß-
Professor Krüll, nach den Quellen, wö-
chentlich dreimal von 8 — 0 Uhr.
1a. Juristische Praris, sammt dem Relaterium.
Professor Gönner, nach der neuen Aus-
gabe seines Lehrbuches, mit stärer Rücksiche
auf die königlich= Baierische Organisation und
Verordnungen, in einer noch zu bestimmenden
Stunde.
13. Ueber die gutsherrlichen Verhälknifse in
Baiern.
Professor von Hellersberg, nach den
Gesezen, in noch zu bestimmenden Stunden.
C. Staats= und Landwirthschaft.
1. Kameral= Enchklopädie=
Professor Holzinger, nach Schmaljz.
a. a. Staatswirthschaft und Finanz.
Drofessor Frohn, nach Schlözer, täglich
von 0 — 10 Uhr.
b. Staatswirthschaft.
Professor Butte, nach Schlözer, von
11 — 12 Uhe.
3. Kameralpraris.
Professor Frohn, wöchentlich dreimal,
theils von 3— 4, theils von § — 6 Uhr.
4. a. Stagtsrechnungskunst und politische Rech-
nungskunst.
Professor von Moshamm, die erste vor-
züglich nach der köntglich= Baierischen Rech-
nungs= Instrukiion und dem Rechnungs-
Schema, täglich von 3— 4 Uhr.
b. Politische Rechnungskunst.
Professor Frohn, wöchentlich viermal von
3 — 4 Uhr.
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