Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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dekten-Kompendium (Giessen, 1808.), vono 
— lo und 11 — 12 Uhr. 
4. Gemeines peinliches Recht, mit durchgängiger 
Rücksicht auf die kdniglich -Baierischen Pro- 
vinzial-Rechte. 
Professor Krüll, nach den Quellen und 
Feuer bachs Lehrbuche des gemeinen peinli- 
chen Rechres, täglich von 7 — 8 Uhr. 
5. Deutsches Privatrecht, mit Einschlusse des Han- 
dels -Kameral= und Polizei-Privatrechtes. 
Professor Krüll, nach eigenem Lehrbuche, 
täglich von 2 — 3 Uhr. 
6. Lehenrecht. 
Professor Krüll, nach den Quellen und 
eigzenem Lehrbuche, in noch zu bestimmenden 
Stunden. 
7. Haudels-Polizei= und Kameralrecht. 
Professor von Moshamm; das Handels- 
recht mit beständiger Rücksicht auf Rapeo- 
leons Handels Gesezbuch, nach der von Er- 
hard veranstalteten deutschen Auflage (Dessau 
und Leipzig 18o8.); das Polizei= und Ka- 
meralrecht wird insbesondere durch die neue- 
sten königlich= Baierischen Verordnungen be- 
leuchtet werden. 
8. Gemeines und Baierisches Wechfelrecht. 
Professor vomn Moshamm, nach eignem 
behrbuche (a#te Auflage 1803.), wöchemlich 
zweimal, in noch zu bestimmenden Stunden. 
O. Kirchenrecht der Katholiken und Protestanten. 
Drofessor Michl, nach allgemeinen Rechts- 
begriffen und bestehenden Landesgesezen. 
t10 Gemeiner und Baierischer bürgerlicher Prozeß. 
Drofessor Krüll, nach den Quellen, in 
noch zu bestimmenden Sinden. 
  
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11. Gemeiner und Baierischer peinlicher Prozeß- 
Professor Krüll, nach den Quellen, wö- 
chentlich dreimal von 8 — 0 Uhr. 
1a. Juristische Praris, sammt dem Relaterium. 
Professor Gönner, nach der neuen Aus- 
gabe seines Lehrbuches, mit stärer Rücksiche 
auf die königlich= Baierische Organisation und 
Verordnungen, in einer noch zu bestimmenden 
Stunde. 
13. Ueber die gutsherrlichen Verhälknifse in 
Baiern. 
Professor von Hellersberg, nach den 
Gesezen, in noch zu bestimmenden Stunden. 
C. Staats= und Landwirthschaft. 
1. Kameral= Enchklopädie= 
Professor Holzinger, nach Schmaljz. 
a. a. Staatswirthschaft und Finanz. 
Drofessor Frohn, nach Schlözer, täglich 
von 0 — 10 Uhr. 
b. Staatswirthschaft. 
Professor Butte, nach Schlözer, von 
11 — 12 Uhe. 
3. Kameralpraris. 
Professor Frohn, wöchentlich dreimal, 
theils von 3— 4, theils von § — 6 Uhr. 
4. a. Stagtsrechnungskunst und politische Rech- 
nungskunst. 
Professor von Moshamm, die erste vor- 
züglich nach der köntglich= Baierischen Rech- 
nungs= Instrukiion und dem Rechnungs- 
Schema, täglich von 3— 4 Uhr. 
b. Politische Rechnungskunst. 
Professor Frohn, wöchentlich viermal von 
3 — 4 Uhr. 
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