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Wilhelm Meinel, welche sich mit vorzüg-
lichem Fleiße, und beigebrachren Zeugnissen
gemäß, nicht ohne Erfolg dem philologischen
Studium widmen, wird auf ihr Ansuchen
m Dispensation von einigen anderen Lehr-
Gegenständen, und um Elleichterung der
überháuften Privat-Justruktionen, zu welchen
sie sich genöthiger sehen,
1) aus der extraordinären Schuldotations-
Rate eine Unterstüzung von so fl. für jeden,
in monarlichen Zahlungen auf die hächsten
5 Monate, bewilliget;
2) die Freiheit von folgenden Lehrfaͤchern
des naͤchsten Sommerkurses zugestanden, naͤm-
lich: von der Mineralogie, Pädago=
gik, Staatswissenschaft, Polirik,
Geschichte der Philosophie, Land-
wirthschaftz nicht aber zugleich auch von
angewandter Mathematik und ma-
thematischer Physik.
Die königliche Landesdirektion erhielt dem-
nach den Auftrag, benannten Kandidaten
durch das Rektorat solches mit dem Bedeuten
eröfnen zu lassen: daß man sich zu ihnen ver-
sehe, sie werden diese auszeichnende Begün-
stigung sich einen um so stärkeren Antrieb seyn
lassen, ihre Zeit wohl anzuwenden, um sich
dem ven ihnen ergriffenen Studium mit aller
Kraft und Anstrengung zu widmen, da man
von ihnen Rechenschaft und Zeugnisse über
die treue Anwendung der erlangten Wohlthat
sodern wird. München den 22. April 1808.
Auf Seiner königlichen Majestät besonderen aller-
hochsten Befebl.
Freiherr von Montgelas.
von Krempelbuber.
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Befoͤrderungen.
Bei der koͤniglichen unmittelbaren Steuer-
Vermessungs-Kommission wurden zufolge
allerhoͤchster Entschliessung vom 26. Februar
dieses Jahres
der Doktor Soldner, von Ansbach, als
Trigonometer,
der Oberlieurenant Consoni, vom Gene-
ralstabe, als Archivar,
der Oberlieutenant Bertrand, vom
Ingenieur-Korps, als Oberrevisor, und
von Kurz, mambert und von Dau-
müller als Dessinateurs angestellt.
Bei eben dieser Steuer-Vermessungs-
Kommission wurde ferner unterm 22. März
l. J. der vormalige Fourier und Kriegs-
Oekonomie: Rarhs= Diurnist Georg Högl-
maier als Tabellist und Kanzellist ernannt.
Der Vorsteher der Großhändler in Ulm,
Johann Leonhard Konrad Nachtrab, wurde
durch eine unterm 18. März 1806 ergan-
gene allerhöchste Entschliessung, in Rücksicht
seiner besonderen erworbenen Verdienste, für
sich und seine eheliche Nachkommenschaft bei-
derlei Geschlechts in den erbländischen Adel-
und Ritter-Stand, mit Erlassung der grossen
Tare und Siegelgebühre erhoben.
Gemäß einer allerhöchsten Enrschliessung vom
10. März dieses Jahres haben Seine Maje-
stdt ferner den vormal fürstbischöflich Frei-
singenschen Hof: Kammerath und Hof-Kast-
ner Johann Baptist Simon Bäumker für
ssch und seine eheliche Nachkommenschaft bei-
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