Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

1003 
Stiftungs-Briefen vorgeschriebenen Be- 
dingungen zu erfüllen im Stande sind. 
München den ro. Mai 1308. 
(L. S.) (I. S.) 
Friedrich Graf v. Stadiou. Frhr. v. Montgelas. 
  
Probinzial= Verordnungen. 
  
(Die Bestrafung der Beschädigungen an den Ufer- 
pflanzungen betreffend.) 
Im Namen Seiner Masestät des Königs. 
Um den sich immer mehrenden Beschädigun-= 
gen und Freveln an den Uferpflanzungen Ein- 
balt zu thun, baben Seine königliche Majestät 
durch ein allerhöchstes Reskript vom J. I. M. 
zu verordnen geruht, daß derjenige, welcher ei- 
ner solchen Beschädigung überwiesen wird, 
wegen des besonders nöchigen Schuzes, unter 
welchen erwähnte Uferpflanzungen gesezt wer- 
den müssen, nebst dem vollen Ersaze des dabei 
angerichteten Schadens, mit einer Geldstrafe 
von zwanzig Gulden belegt werden soll, wo- 
von die Hälfte für den Anzeiger, die andere 
Hälfte für das allerhöchste Aerar zu verrech- 
nen ist. 
Welches zur allgemeinen Wissenschaft und 
Nachachtung biemit öffentlich bekannt ge- 
macht wird. 
München den rq. Mai 1808. 
Königliches General= LLandes- 
Kommissariat von Baiern. 
Freiherr von Weichs. 
von Schwaiger. 
  
1004 
(Die Fronleichnams-Prozessionen in der Probinz 
Bamberg betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Diesenigen Bestimmungen, welche durch 
die Ausschreibung der königlichen Landes- 
Direktion von Baiern vom gq. Mai v. J. 
(Regierungsblatt von 1807. XX. Srück, 
Seite 780.) in Ansehung der Frouleich- 
nams-Prozession für Ober= und Niederbaiern 
bekannt gemacht wurden, sollen auch in Zu- 
kunft in der Prorinz Bamberg ihre An- 
wendung finden. — Siämtliche Polizei- 
bebörden sind bereits hierüber mit besonderen 
Weisungen verseben worden. · 
Welches andurch zur allgemeinen Wissen- 
schaft und Nachachtung bekannt gemacht 
wird. Bamberg den 11. Mai 1808. 
Königliche tandes-Direktion 
von Bamberg. 
Freiherr von Stengel. 
Sartorius. 
  
  
Bekanntmachungen. 
  
(Die Errichtung zwei neuer Landgerichte zu Ste- 
nico und Condino in Indikarien, in Tie 
rol, betreffend.) 
Zur Beförderung der Justiz" und Polizei- 
Verwaltung in dertandschaft Judikarien, 
in Tirol, baben Seine Majestädt die daselbst be- 
stebenden tandgerichte Riva und Tione, de- 
ren Geschäfte durch besondere lokal-Verhält= 
nisse einen zu beschwerlichen Umfang erbiel- 
ten, abzutheilen, und zwei neue tandgerichte 
in Stenico und Condino juerrichten.—
	        
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