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Stiftungs-Briefen vorgeschriebenen Be-
dingungen zu erfüllen im Stande sind.
München den ro. Mai 1308.
(L. S.) (I. S.)
Friedrich Graf v. Stadiou. Frhr. v. Montgelas.
Probinzial= Verordnungen.
(Die Bestrafung der Beschädigungen an den Ufer-
pflanzungen betreffend.)
Im Namen Seiner Masestät des Königs.
Um den sich immer mehrenden Beschädigun-=
gen und Freveln an den Uferpflanzungen Ein-
balt zu thun, baben Seine königliche Majestät
durch ein allerhöchstes Reskript vom J. I. M.
zu verordnen geruht, daß derjenige, welcher ei-
ner solchen Beschädigung überwiesen wird,
wegen des besonders nöchigen Schuzes, unter
welchen erwähnte Uferpflanzungen gesezt wer-
den müssen, nebst dem vollen Ersaze des dabei
angerichteten Schadens, mit einer Geldstrafe
von zwanzig Gulden belegt werden soll, wo-
von die Hälfte für den Anzeiger, die andere
Hälfte für das allerhöchste Aerar zu verrech-
nen ist.
Welches zur allgemeinen Wissenschaft und
Nachachtung biemit öffentlich bekannt ge-
macht wird.
München den rq. Mai 1808.
Königliches General= LLandes-
Kommissariat von Baiern.
Freiherr von Weichs.
von Schwaiger.
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(Die Fronleichnams-Prozessionen in der Probinz
Bamberg betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Diesenigen Bestimmungen, welche durch
die Ausschreibung der königlichen Landes-
Direktion von Baiern vom gq. Mai v. J.
(Regierungsblatt von 1807. XX. Srück,
Seite 780.) in Ansehung der Frouleich-
nams-Prozession für Ober= und Niederbaiern
bekannt gemacht wurden, sollen auch in Zu-
kunft in der Prorinz Bamberg ihre An-
wendung finden. — Siämtliche Polizei-
bebörden sind bereits hierüber mit besonderen
Weisungen verseben worden. ·
Welches andurch zur allgemeinen Wissen-
schaft und Nachachtung bekannt gemacht
wird. Bamberg den 11. Mai 1808.
Königliche tandes-Direktion
von Bamberg.
Freiherr von Stengel.
Sartorius.
Bekanntmachungen.
(Die Errichtung zwei neuer Landgerichte zu Ste-
nico und Condino in Indikarien, in Tie
rol, betreffend.)
Zur Beförderung der Justiz" und Polizei-
Verwaltung in dertandschaft Judikarien,
in Tirol, baben Seine Majestädt die daselbst be-
stebenden tandgerichte Riva und Tione, de-
ren Geschäfte durch besondere lokal-Verhält=
nisse einen zu beschwerlichen Umfang erbiel-
ten, abzutheilen, und zwei neue tandgerichte
in Stenico und Condino juerrichten.—