Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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siren, uͤber eine ihm an dem Tage zuvor bekannt 
zu machende Materie, anzustellen. 
#&#) Nach geendigter Katechisation wird 
von dem Eraminakor, welcher bei der Pr#- 
sung das Fach der Katechetik zu behandeln 
bat, dem Kandidaten bemerklich gemacht, 
was an seiner Probe-Katechisation Beifalls- 
oder Tadelnswerthes beobachtet worden ist. 
S. V. 
Schriftliche Prüfung. 
a) Die Mitglieder der Prüfungs-Kom- 
mission vertheilen unter sich die verschiedenen 
tbeor#etischen und praktischen Gegenstände, 
worüber geprüft werden soll, nach gemein= 
schaftlicher Verabredung, und jeder Erami- 
nator gibt aus dem ihm zugetbeilten Fache 
die schriftlich zu beantwortenden Fragen auf, 
welche den Eraminirenden in den nächsten 
Tagen vor der mündlichen Prüfung, nach 
der Meihe, wie er sie zu beantworten hat, 
und erst unmittelbar vor der Ausarbeitung 
stiner schriftlichen Antworten, mitgetheilt 
werden dürfen. 
b) Die Abfassung der Ertemporal= Auf- 
scze zur Beantwortung dieser Fragen geschieht 
im Sizungs-Zimmer der Prufungs-Kom, 
mission, unter Aufsicht des Sekretärs, wel- 
cher zu verbüten hat, daß die gleichzeitig an 
der Beantwortung dieser Fragen arbeitenden 
Studirenden sich nicht einander einhelsen; son- 
dern jeder blos aus eigenem Nachvenken seine 
Aufsäze verfertige. 
c)Es muß dabei der Examinand blos 
seinen eigenen Kräften überlassen bleiben, 
ohne mit anderen Hilfsmineln, als dem 
Grundterte des alten und neuen. Tellaments, 
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und einer Bibel-Konkordanz, versehen zu 
seyn. Nur wenn er aus Aengstlichkeit und 
Mangel an Zutrauen zu seiner Sprachkennt- 
niß es besonders verlangt, kann ihm auch die 
kirchliche Bibel= Uebersezung, und ein latei- 
nisches Wörterbuch dabei zu gebrauchen, ver-. 
stattet werden. 
d.) Eine von den aufzugebenden Fragen 
sell dogmatischen, eine andere ethischen In= 
baltes seyn, und bei deren Bearbeitung die 
genaue Bestimmung der Begriffe und Aus- 
drücke, die Führung der Beweise aus der 
Vernunft und Schrift, die Darstellung der 
tebre nach dem kirchlichen Systeme und ibre 
praktische Behandlung, sorgfältig berücksich- 
tigt werden. 
u#) Zwei andere Fragen sollen exegetischen 
Indaltes seyn, und die Erklärung und An- 
wendung einer alttestamentlichen und einer 
neutestamentlichen Stelle betteffen, wozu 
indessen nie eine sehr schwierige, oder eine 
erst durch kritische Untersuchungen zu berich- 
tigende Stelle, sondern ein kurzer Abschnite 
der Bibel zu wählen ist, bei dessen Bearbei- 
tung der Kandidat Gelegenbeit hat, theils 
seine Bekanntschaft mit dem Sprachgebrauche 
der Bibel, und mit den Regeln der Schrift- 
erklärung zu zeigen, tbeils seine Geschicklich= 
keit in populärer und praktischer Erlduterung 
des Zusammenhanges und Sirnnes biblischer- 
Ausspeüche, und in Angabe der dogmatischen 
und moralischen Wahrpeiten, womit dieser 
Sinn in Beziehung stebr, an den Tag zu legen. 
f Zwei weitere Fragen sollen aus der Kir- 
chen und Dogmen-Geschichte, besondus des 
Neformations-Zeitalters, gewählt werden, und.
	        
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