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K. Xl.
Die protestantischen Gemeinden des Nab-
und Alemühl-Kreises werden dem Pegniz-
Kreise, jene des Iller-Kreises, dem vech-
Kreise, und jene des Salzach= Unterdonau-
und Regen-Kreises, dem Isar-Kreise zuge-
theilt. «
S. XI.
Der Geschäfts-Kreis der genannten Ge-
neral-Kommissariate als Stellvertreter der
protestantischen General-Dekanate erstrekt sich
auf alle jene Gegenstände, welche vorhin der
Leitung der Provinzial-Konststorien anver-
traut waren, in so ferne diese nicht nach der
Analogie der den Workungskreis der Gene-
ral-Kreis-Kommissariate bestimmenden Grund-
säze, oder nach den Vorschriften des orga-
nischen Ediktes über die Bildung der Kir-
chen = Sektion, lereits davon ausgenommen
sind, oder in der nach dem angeführten F. 6.
No. g9. bekannt zu machenden Konsistorial=
Ordnung noch werden ausgenommen werden.
K. Xul.
Unter dieser Beschränkung gehören zu ih-
rem Gescháfts-Kreise
1) die Oberaufsicht
a) auf den Religions-Unterricht und die
Bewachung der protestantischen Glau-
benslehre,
b) auf den Religions-Kultus und die
vorgeschriebene Liturgie,
Wac) auf die Befolgung der kirchlichen Ber-
ordnungen;
*—. —— —
2) die besondere Aufsicht auf die Distrikts-
oder Spezial: Dekane und die Mediat-
Konsistorien; "
3) die Oberaufsicht über Pfarrer und Pfarr-
amts-Kandidaten in Rücksicht auf ihre
bLehrvort#ge, ihre Sittlichkeit und ihre
geistliche Amtsführung überhaupt, über
welche sie alljährlich die regelmáßigen Be-
richte der Distrikts-Dekane einzusammeln,
Kontrolle zu führen, und begutachtende
Berichte zu erstatten haben;
4) Vistationen der ihnen untergeordneten De-
kanaten, Pfarreien und Vikariaten; je-
doch ist hiezu jedesmal ein Austrag Un-
sers Ministeriums des Innern nach dem
Antrage des General-Konsistoriums, oder
eine auf vorldusige Anfrage erfolgte Ge-
nehmigung desselben erfoderlich;
5) Sammlung und begutachtende Einsendung
der von den Spezial Dekanen vorzulegen-
den Pfarr-Berichte;
6) Vorschläge zur Verbesserung des religis-
sen Zustandes einzelner oder sämtlicher Ge-
meinden des Kreises mit besonderer Rück-
sicht auf Lokal-Verhältnisse;
7) die Untersuchung und Beilegung der
Streitigkeiten zwischen Pfarrern und den
Dfarrgenossen in Gegenständen der Amis=
führung, der Ausschliessung von dem Got-
tesdienste, oder von den Sakramenten, oder,
wenn keine gütliche Beilegung statt fin-
det, gutachtliche Berichts-Erstattung an
Unsec Ministerium des Innern:
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