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diesen Reserve-Bataillous freiwillig zur Ein-
reihung stellen, und bereits waͤhrend ihrer
ersten Diensteszeit mit silbernen oder goldenen
Ehren-Medaillen belohnt worden sind, ge-
niessen von dem Tage ihres neuen Zuganges an
wieder die damit verbundene Zulage an Geld,
wie sie solche vor ihrer ersten Entlassung
genossen hatten.
X.
Unverehlichte Försier und Jäger, Söhne
Unserer Civil= und Militär-Beamten, über-
haupt jene der angesehenern Aeltern, ohne
allen Unterschied, welche eine sorgfältigere
Erziehung erhalten haben, und sowohl in
phystscher, als intellektueler Hinsicht die zur
Bekleidung einer Offiziersstelle nsthige Qua-
lifkation besizen, woferne sie nicht unter 10
und nicht über 36 Jahre alt sind, haben
auf solche Stellen in den zu errichtenden Re-
serve-Bataillons gegründete Ansprüche.
XI.
Dergleichen Individuen, welche diesem
ehrenvollen Rufe zu folgen gesonnen sind,
haben sich bei dem General-Kommissariate
ihres Kreises, mir Angabe ihres Alters, ihrer
wissenschaftlichen Kennenisse, und mit Anle-
hung ärztlicher Zeugnisse über ihre Gesundheit,
schriftlich zu melden; und von den gedachten
Stellen sind diese Gesuche, mit den über der
Aspiranten bisherige Aufführung einzuho-
lenden pflichemässigen Attesten, in möglichst
kurzer Frist, mirtelst Berichten an Unser ge-
heimes Ministerium der auswärtigen Ver-
hälmmisse einzubefördern.
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XII.
Ueberhaupt kann jeder wohlgebildete, mie
Kenmtnissen und den für den Militärstand.
nöthigen Eigenschaften ausgerüstere junge
Mann versichert seyn, daß bei Errichtung die-
ser Reserve-Bataillons auf seine Qualifika-
tion alle Rücksicht genommen, und er in ei-
nem derselben möglichst angemessenen Grade,
auch, nach Umständen, sogleich als Offizier
werde angestellt werden.
XIII.
Um endlich den freiwilligen Zutritt der
sich zu Offiziersstellen eignenden Individuen
noch mehr zu begünstigen, fügen Wir hier
die feierliche Zusage bei, daß diejenigen Of-
fiziere der Reserve= Bataillons, welche sich
durch pflichmmässigen Diensteseifer und gute
Aufführung auszeichnen werden, nach Been-
digung dieser milit4rischen Laufbahn, bei
Verleihung von Cirilstellen, wozu sie die er-
foderliche Qualisikation nachweisen können,
ganz vorzüglich berücksichtiget werden; solche
aber, welche nebst jenen Eigenschaften auch
noch besondere militdrische Talente und Kennt-
nisse an den Tag legen, und dem einmal
erwählten Stande auch fernerhin sich widmen
wollen, in Unserer aktiven Armee ihre wel-
tere verdiente Beförderung ohne Anstand fin-
den sollen.
XIV.
Die Diensteszeit der Mannschaft dieser Re-
serve= Bataillons ist zwar unbestimmt, und
sowohl von den ihre Errichtung dermal ver-
anlassenden Umständen, als den einst erfol-
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