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jeder Distrikes= als Lokal-Schul-Inspektor per-
sönlich verantwortlich zu machen. Den schick-
lichsten Aufbewahrungsplaz werden jene Pa-
viere in dem, beinahe aller Orten vorfindigen
pfarrlichen Registratur-Kasten sinden. Für
amtliche Siegel der Distrikts-Schul-In=
pektoren wird von hieraus gesorgt werden;
die Lokal-Schul-Inspektoren bedürfen
keines eigenen, als solche, da das pfarrliche
Siegel auch in Schulgeschäften ihr Amts-
Siegel ist;
b) Pfarr-VWikare und Exposttur-Ka-
pläne oder Kooperatoren, welche in einem
vom Pfarrorte entfernten Dorfe, wo eine
Schule ist, wohnen, haben die Lokal= Schul-
Inspektion zugleich mit dem Gemeinde-Vor-
steher, nach G. 2. der Amts-Instruktion für
die Lokal-Schul-Inspektoren, zu beforgen,
und die dahin einschlägigen Geschäfte, gleich
wirklichen Pfarrern, sich pflichtmässig ange-
legen seyn zu lassen.
Endlich wird, zur Beförderung des hie
und da noch sehr vernachlässigten Schulbe-
suches, hiemit allgemein verordnet, daß
sämrliche Distrikts= und Lokal-Schul-In-
F#ektoren auf die den Aeltern schulpflichtiger
Kinder vom weltlichen Gerichte aufzutragende
Entrichtung von 2 Kreuzern Sctrafgeld für
jede ohne rechtmässige Ursache versäumte
Schule ernstlichst zu dringen haben.
Diese Strafgelder gehören jedem Lokal-
Schulsonde zur Anschaffung von Schul-
und Dreise-Büchern für fleissige arme Kinder,
so wie zur Bestreitung des Schulgeldes für
diese. Obige Spafe ist rucksichtlich
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jener Kinder, welche mehrere Wochen und
Monate sich dem Schulbesuche entziehen, da-
durch zu verschärfen, daß denselben ihre
Entlassung aus der Schule verhältnißmäs
sig um so später zugestanden wird.
München den 7. April 1309.
Freiherr von Montgelas.
Durch den Minister
der General = Sekretär
F. Kobell.
(Die Brüder Striedinger und den Mezger
Johann Jakob Frank zu Georgens-
gmünd, im Altmühl-Kreise, betreffend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestät des K Snigs.
Seine Majestaät der König haben, auf
den Bericht des General-Kommissariats des
Altmühl-Kreises, vom 24. vorigen Monats,
demselben unterm heutigen Datum den Auf-
trag ertheilt, dem Schulzen Striedinger
in Georgensgmünd, dann dessen Bru-
der Thomas Striedinger und dem Mez=
germeister Johann Jakob Frank daselbst
Ihr allergnddigstes Wohlgefallen über die
edle Anstrengung zu erkennen zu geben, wo-
durch dieselben mit eigner Gefahr das Leben
des in dem ausgetretenen und mit Treibeise
angefüllten Rezatflusse gefallenen Schuzsudens
Isaak Lazarus gerettet haben.
Welches hiemit allgemein bekannt ge-
macht wird.
München den s. April 1809.
Freiherr von Montgelas.
Durch den Minister
der General= Sekretär
F. Kobell.