Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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Hren!“ ibe erkletet damals, daß ihr euch lieber der Militärkonskripzion, wie sie 
unter Joseph II. besland, unterwersen würdet, als jenem tandmillg-Systeme, wel- 
ches mit der Uufbebung aller bürgerlichen Freiheit enden zu wollen schien. Die vom 
öfterreichischen Kaiser in den Patenren vom 28. August 18302 und vom a3. April 1804 
gegebene Bersicherung, daß die Milizen w#e gezwungen werden sollren, über die Gränze 
von Tirol zu ziehen, konnte euch nicht beruhigen; das Beispiel der Gränz= Soldaten 
aus Ungarn, Kroatien und Sklavonien, welche, ursprünglich auch nur zur Verthei- 
digung ihrer Wohnsize gegen die Einfälle der Türken bestimmt, nun aus den Armen 
ihrer Familien von Krieg zu Krieg geschleppet werden, hatte euch bewiesen, wie 
Oesterreich solche Versprechungen haͤlt, und das neueste Beispiel der Peterwardeiner, 
welche kurz vorher an euern Graͤnzen als Rebellen niedergeschossen worden waren, 
weil sie nach verstrichener Kapitulazionszeit ihren Abschied, und die Gestattung der 
Ruͤckkehr zu ihren Weibern und Kindern verlangten, hatte euch gezeigt, wie Oester- 
reich die Erinnerung an gegebenes Versprechen bestraft. — Was euch aber jezt be- 
vorstehe, wenn euch das Kriegsglück unter Oesterreichs Szepter wieder zurückführen 
würde, darüber, läßt euch der Echberzog Jobann nicht im Zweisel. Zugleich, indem 
er in der am 13. April aus Udine wegen provtsorischer Administrazion des tandes er- 
lassenen Verordnung „die Wiederherstellung der alten Verfassung in allen ihren 
„Theilen“ proklamire, scheut er sich nicht, im offenbaren Widerspruche mit den von 
seinem Bruder Kaiser Franz erlassenen tandmiliz-Patenten, welche den Steuerfuß 
als den einzigen, im tandlibell von 1511 und in der Konstituzion des 
kandes gegründeren Repartizionsfuß der zuzugspflichtigen Maunschaft aussprechen, die 
Bevölkerung, als den „untrüglichen Maaßstab für die Bestimmung der Zahl der Va- 
„terlands-Vertbeidiger“, und das bierauf berechnete österreichische tandwehr-System als 
„das auf die gegenwärtigen Zeitumstände, und auf das im Verlaufe dreier Jahrhun- 
„derte so sehr veränderte Kriegs-System angepaßte landlibell von 1511“, zu 
6 erklren!! taßt nur, gutwillig vertrauend auf die „alte österreichische Treue“ einmal 
dieses tandwehr-System bei euch Wurzeln fassen, und auch in euerm lande, wie jeze 
schon in Oesterreich, Böhmen, Salzburg . werden Männer ihre Weiber, Vater ihre 
Kinder verlassen müssen, um weit von ihrem Heerde ihr Blut in Kriegen zu ver 
sprigen die ibrem Interesse fremd sind! 
Bewohner von Südbaiern: euere Regierung Hat als Grundsaz ausgesprochen, daß 
jeder Bürger, der zum Militär tüchtig, und nicht aus besondern Gründen davon 
befreit ist, auf den an ihn ergehenden Ruf den Dienst zu leisten verpflichter sey. 
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