Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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#der  Inhaber  elner  solchen  Obligation  gewarnt,
  jene  Antr#ge  nicht  anzunehmen.
Der  Werth  oder  Unwerth  der  Dinkelsbühler
  Staarspapiere  läßt  sich  in  diesem  Augenblicke
  noch  gar  nicht  bestimmen.  Seine  Majestät
  der  König  haben  zur  Zeit  noch  nicht
darüber  entschieden,  ob  nicht  auch  dergleichen
  Dinkelsbühler  Obligatlonen  bei  dem
Verkauf  der  dasigen  Staats-Realitäten  als
Kaufschilling  nach  dem  Nominal-Werthe
erlegt  werden  dürfen.  Sollte  dies  der  Fall
seyn,  wie  die  unterzeichnete  Behörde  nach
einem  bereits  erfolgten  Verkaufe  eines  einzelnen
  Dinkelsbühler  Grundstücks  zu  vermuthen
  Ursache  hat,  so  ist  jeder  bisher  besorgte
Verlust  nur  imagindr  und  die  Gläubiger
können  frühzeitig  auf  ihre  volle  Befriedigung
rechnen.  Ihre  eigene  Schuld  ist  es  daher,
wenn  sie  die  wohlthätige  Absicht  der  gegenwärtigen
  Warnung  verkennen,  und  sich  durch
unrichtige  Kalküls  übelgesinnter  Wucherer  um
ihr  rechtmässiges  Eigenthum  bringen  lassen.
Ansbach  den  15.  Mai  1809.
Königliche  Finanz-Direction  des
Rezat-Kreises.
Bever.
Schäffer.

 

Verzeichniß
der  Vorlesungen  an  der  königlichen  Ludwig-Mari-=milians-Universität
  zu  Landshut  für  das
Sommer-Semester  im  Jahre  1809.

I.  Agemeine  Wissenschaften.

A.  Philosophie.
r.  Philosophie,  eine  Darstellung  ihrer  Hauptmomente
  für  solche  junge  Männer,  die  be- 



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reits  eine  höhere  Stufe  der  wissenschaftlichen
  Bildung  erreicht  haben.

Professor  Salac,  nach  seiner  Schrift:
Vernunft  und  Verstand,  eine  wissenschaftliche
  Darstellung  CTübingen,
  1908),  Montags,  Dienstags,  Freitags
  und  Sonnabends,  von  5  —  0  Uhr.

a.  Psychologische  Anthropologie.

Professor  Salat,  nach  Kants  pragmat.
  Anthropologie  und  eigenen  Zusazen,
  täglich  von  8—0  Uhr.

3.  Naturrecht.

Professor  Butte,  s.  Nr.  4.

Professor  Köppen,  nach  seinem  Grundrisse
  (andshut,  bei  Krüll),  viermal  wöchentlich
  on  2—3  Uhr.

4.  Staatslehre,  mit  Einschluß  des  Naturrechts.

Professor  Butte,  nach  Wagners
Grundrisse  der  Staatowissenschaft  (Leipzig
1805),  von  3—4  Uhr.

Anmerkung.  Prosessor  Butte  (4ett  bel  allen
seinen  Zuhèrern  voraus:  CEutwurf  seines
sostematischen  Lehrkurses  2c.  (Landsbut
  18080).  Ueber  die  Gegenstiände  dieses  Semesters
  sindet  sich  daselbs,  nähere  Erkläárung
G.  32—10.  Nur  die  Semestral-Folge  muste
er  ändern,  der  Umsang  der  Gegenstände  bleibt
derstlbe.

5.  Erziehungslehre.

Professor  Sailer,  nach  seinem  Handbuche
  über  Erziehung  für  Erzieher
(zweite  Aufl.  1808),  in  den  drei  lezten  Tagen
  der  Woche,  von  7—38  Uhr.

6.  Geschichte  der  Philosophie.

Drofessor  Ast,  nach  seinem  Grundrisse

(Landshur,  bei  Thomann  1807),  wöchentlich
  fünfnal,  von  11—12  Uhr.