Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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Königlich= Baierisches 
938 
Regierung zblat t. 
  
XXXXII. Stück. München, Samstag den 17. Juni 1800. 
  
Allsemeine Verordnungen. 
(Die elgenmächtige Entfernung der Staatsdiener 
von #hren Stellen betreffend.) 
Wir Maximilian Josepyh, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Ungeachtet der bestehenden und erst bei 
dem Ausbruche des gegenwärtigen Krieges er- 
neuerten Berordnungen gegen eigenmächiige 
Entfernungen Unserer Staatsdiener von den 
ihnen anvertrauten Seellen, haben Wir erst 
ganz neulich wahrnehmen müssen, daß meh- 
vere öffenrliche Beamte in den von Invasio- 
nen der Nebellen bedrohren Gegenden ohne 
vorgängige Anfrage ihren Posten verlassen 
und sich geflüchter haben. 
Wir finden Uns daher bewogen, hiemit 
Unsere feste und bestimmte Willensmeinung 
nocheinmal dahin zu erklren, daß keiner Unse- 
rer General-Kommissaͤre, Kanzlei- und Fi- 
nanz-Direktoren, Kreis= und Finanz= Räthe, 
auch der übrigen nachgeordneten Beamten 
der Kreise sowohl, als der Central: Seellen 
künftig sich, bei schwerer Verantwortlichkeit, 
erlauben solle, die ihm anvertraute Stelle in 
den Tagen der Gefahr, wo seine Gegenware 
eben doppelt wichtig und nothwendig ist, zu 
verlassen, und dadurch Unsere getreuen Unter- 
thanen grösserem Ungemache Preis zu geben. 
Nur in den Fällen, wo die Amtssize von 
Feinden oder von Insurgenten wirklich okku- 
pirt, die Behörden ausser aller Thde#gkeir ge 
sezt, und überdieß einer oder der andere Un- 
serer Staatsdiener mit einer immmnenten per- 
sönlichen Gefahr bedrohr ist, wollen Wir 
geschehen lassen, daß dieser sich zur Sicherung 
seines Lebens auf die Dauer dieser Umstände, 
gleichwohl entfernen moͤge. 
Jede nicht durch solche dringende Motive 
zu rechtfertigende Entfernung eines oͤffentlichen 
Beamten werden Wir unnachsichtlich und 
nach Befund der Umstaͤnde selbst mit Dienstes- 
Entlassung bestrafen; wonach sich jeder schul- 
digst zu achten und vor Nachtheil zu huͤten 
wissen wird. 
Muͤnchen bden 11. Juni 1309. 
Max Joseph. 
Freiherr v. Mentgelas. Freiherr v. Hompesch. 
Aaff nizlichen allerhöchsten Befehl 
der General-Sekretär 
Baumiller. 
  
(Das Gebirgs-Schuzen-Korps betreffend.) 
Wir Maxitmilian Joseyh, 
von Gottes Gnaden König von Batern. 
Nachdem durch den Einmarsch einer Di- 
vision urserer regulaͤren Truppen die Grenzen
	        
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