Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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Bachbagl 22 
.. . 424 — 
Unterböchinen 436 — 
Obermödlingen 41 — 
Untermödlinggen 244 — 
Peterswörre 355 — 
Echenbrerea 21 — 
Faimingen 150 — 
Gundremingen 505 — 
12530 Seelen 
auf 3 □ Meilen. 
. 4. Was die lokalitäten für die genann- 
ten tandgerichts-Size betrift, so verbleiben 
in Höchstädt, und in Dillingen die bisber 
biefür angeordneten Gebaude; in tauingen 
soll kas Rathbaus, welches bisber zu- 
gleich zur Wohnung des Stadrkommissärs 
und Polizel= Direktors gedient batte, dem 
andgerichte eingerdumt werden. 
H. §. In Höchsiädt und Dillingen sind die 
landgerichtlichen Gefängnisse bereits vorhan- 
den: in kauingen sind die bieberigen städtischen 
Gefängnisse biezu zu verwenden. 
S. 6. Nach den bereits bekanne gemachten 
organischen Edikten zes##ren in den benann- 
ten drei Städten die Polizei Direktoren 
und Stadt-Kommissére, und ihre Verrich- 
tungen werden den tandgerichten übertragen. 
G. 7. Jedes der genannten drei tandge- 
richte erhalt, neben dem tandrichter, zwei 
Beisizer, ohne Beigebung eines weiteren 
Aktuars. 
§. 8. Wegen der Personal-Ernennun- 
hen wird weitere allerhöchste Entschliessung 
erfolgen; eben so werden Wir 
" 163. 
I. o. wegen der Rentames-Emobeilung 
Unsere fernere Weisung ertheilen. 
Mäünchen den 1#r. Jänner 1809. 
Max Josepb. 
Freiherr von Montgelus. 
Auf königlichen allerbdchsten Befehl 
der Generol. Sekretir 
F. Kobelt. 
  
Die Abtheilung de Landgrrichts Kufsiein 
in zwei Landgerichte: zu Kufstetn und 
Kizbühel, betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Rachdem das bereits vorhin aus 10# □ 
Meilen und23, 157 Seelen bestandene tand- 
gericht Kufstein durch die Zutheilung des 
bisher mit dem tandgerichte Rosenbeim 
vereinigten, und in 2 □ Meilen, dann 17588 
Seelen bestehenden Amtes Auerburg auf 
214 Meilen und 30,025 Seelen angewache 
sen ist, so wollen Wir, zum Besten Unserer 
dortigen Unterthanen und zur Befoͤrderung 
der Gerichts: und Polizei-Pflege, jenen Be- 
zirk in zweit Landgerichte eintheilen, von wel- 
chen das eine in Kufstein, das andere in 
Kizbuͤbhel, seinen Siz erhaͤlt. 
I. das tandgericht Kussteinbegreift in sich 
a) das vormalige Amt Auerburg, 
b) das ebemalige Stadt und tandgericht 
Kufstein, wie solches unter der vori- 
zen Regierung bestand, 
p) die Hofmärke Thierburg und Ma- 
riastein. Dasselbe enthält auf 10 □ 
Meilen 14,710 Seelen. 
II. Das tandgericht Kizbühel besteht aus
	        
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