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betreffenden Individurn binnen drei Tagen
exekutiv zu erholen, und solche in einem
Zeitraume von 3 Tagen zum diesseitigen Er-
peditious-Amte einzusenden; in Zukunft aber,
nach der Analogie der, wegen Erhebung der
balbjährigen Beiträge zur genannten Den-
sions= Anstalt, am 4 UAprll l. J., (Regie-
rungsblatt, Stück XXVII. Seite 620.)
erfolgten allerhöchsten Verfügung, gleich-
falls nach Ablauf eines seden halben Jahres
diese Strafgelder an das diesseitige Expedi-
tions Amt zu übermachen. Falls aber sol-
che Strafgelder nicht eingegangen seyn soll-
ten, so ist doch deshalb stets Anzeigs-Be-
richt anher zu erstatten.
Amberg den 9. Juni 1800.
Königliches Appellations-Gericht
des Pegniz= und Nab-Kreises.
Freiherr von Egckher.
Wunderlich.
An sämrliche königliche Polizei -Behörden
des Isar-Kreises.
(Die Bliz- Ableicer betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Sämtliche königliche Polizei : Behörden
baben bei der gewöhnlichen Polizei-Nachsicht
auch darauf Rücksicht zu nehmen, und im
Falle Bedürfens durch Kunstverständige un-
tersuchen zu lassen: ob die Bliz-Ab-
letter in zweckmässig brauchba-
vem ZJustande sich befinden; — daß,
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und wie es geschehen sey, ist in dem Nap-
porte ausdrückliche Meldung zu machen.
München den §. Juli 1809.
Königliches General= Kommisse-
riat des Isar:= Kreises.
Freiherr von Weichs.
Rainprechter.
Bekanntmachungen.
(Das Bürgen Militär des Marktes Dletfurth
betreffend.)
Wir Marximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wir baben mit Wohlgefallen aus dem
von Unserm General Kommissär des Altmübl-
Kreises am al. I. M. erstatteten Berichte
die Bereitwilligkeit ersehen, mit welcher Un-
ser BürgerF Militär zu Dietfurtb, im
tandgerichte Riedenburg, bei der Verkön=
digung der Verordnung wegen Errichtung
einer Nationalgarde sich nicht nur sogleich
zur teistung der vorgezeichneten Dienste im
tande bereit erklärte, sondern auch sich ver-
bindlich machte, auf den an dasselbe erge-
benden Ruf, zu Unserm und des Vaterlan-
des Schuze herbeizueilen. Insbesondere aber
bat es zu Unserm Wohlgefallen gereicht,
daß bei dieser Gelegenbeit die zwei Bür-
ger-Soldaten: Josepp Neuwirtb und Jo-
seph Gutb sich erklärt haben, freiwillig
bei Unserer Nationalgarde Dienste zu neb-
men.
JIndem Wir Unserm General Kommisser.