Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

1059 
betreffenden Individurn binnen drei Tagen 
exekutiv zu erholen, und solche in einem 
Zeitraume von 3 Tagen zum diesseitigen Er- 
peditious-Amte einzusenden; in Zukunft aber, 
nach der Analogie der, wegen Erhebung der 
balbjährigen Beiträge zur genannten Den- 
sions= Anstalt, am 4 UAprll l. J., (Regie- 
rungsblatt, Stück XXVII. Seite 620.) 
erfolgten allerhöchsten Verfügung, gleich- 
falls nach Ablauf eines seden halben Jahres 
diese Strafgelder an das diesseitige Expedi- 
tions Amt zu übermachen. Falls aber sol- 
che Strafgelder nicht eingegangen seyn soll- 
ten, so ist doch deshalb stets Anzeigs-Be- 
richt anher zu erstatten. 
Amberg den 9. Juni 1800. 
Königliches Appellations-Gericht 
des Pegniz= und Nab-Kreises. 
Freiherr von Egckher. 
Wunderlich. 
  
An sämrliche königliche Polizei -Behörden 
des Isar-Kreises. 
(Die Bliz- Ableicer betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Sämtliche königliche Polizei : Behörden 
baben bei der gewöhnlichen Polizei-Nachsicht 
auch darauf Rücksicht zu nehmen, und im 
Falle Bedürfens durch Kunstverständige un- 
tersuchen zu lassen: ob die Bliz-Ab- 
letter in zweckmässig brauchba- 
vem ZJustande sich befinden; — daß, 
1060 
und wie es geschehen sey, ist in dem Nap- 
porte ausdrückliche Meldung zu machen. 
München den §. Juli 1809. 
Königliches General= Kommisse- 
riat des Isar:= Kreises. 
Freiherr von Weichs. 
Rainprechter. 
  
Bekanntmachungen. 
  
(Das Bürgen Militär des Marktes Dletfurth 
betreffend.) 
Wir Marximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wir baben mit Wohlgefallen aus dem 
von Unserm General Kommissär des Altmübl- 
Kreises am al. I. M. erstatteten Berichte 
die Bereitwilligkeit ersehen, mit welcher Un- 
ser BürgerF Militär zu Dietfurtb, im 
tandgerichte Riedenburg, bei der Verkön= 
digung der Verordnung wegen Errichtung 
einer Nationalgarde sich nicht nur sogleich 
zur teistung der vorgezeichneten Dienste im 
tande bereit erklärte, sondern auch sich ver- 
bindlich machte, auf den an dasselbe erge- 
benden Ruf, zu Unserm und des Vaterlan- 
des Schuze herbeizueilen. Insbesondere aber 
bat es zu Unserm Wohlgefallen gereicht, 
daß bei dieser Gelegenbeit die zwei Bür- 
ger-Soldaten: Josepp Neuwirtb und Jo- 
seph Gutb sich erklärt haben, freiwillig 
bei Unserer Nationalgarde Dienste zu neb- 
men. 
JIndem Wir Unserm General Kommisser.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.