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Ksniglich = Bailerissches
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Regie rungshblat t.
VII. Stück. München, Mittwoch den 2s. Janner #r09.
Allgemeine Verordnungen.
(Das Benehmen der General-Kreis= Kommissa-
riate mit den bischdflichen Behbrden in Fäl-
len allgemeiner Anordnungen betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Bajern.
Zor Vermeidung aller Kollisionen, welche
sich bei dem Benehmen Unserer General-Kreis-
Kommissariate mit den bischöflichen Behör-
den in Fällen ergeben könnten, wo es auf
allgeme#ne Bestimmungen, oder auf Anord-
nungen ankomme, die mehrere Kreise zugleich
betreffen, haben Wir beschlossen, wie folge:
1) In allen Fällen, wo allgemeine Be-
(mmungen erfedert werden, oder wo es auf
Anerdnungen ankömmt, die mehrere Kreise
zugleick betreffen, soll die nöthige instruktive
Korrespondenz bloß durch jenes Unserer Ge-
neral-Kreis-Kommissariate geführt werden,
inner dessen Grenzen das betheiligte Ordina-
riat seinen Siz bat;
2) dieses General-Kreis-Kommissariat hat,
wenn es die Veranlassung entweder selbst
sinder, oder durch das Ordinariat erhär,
die Erinnerungen der übrigen General-Kreis=
-Kommissartate, in welche sich diesesbe Diszese
erstrecket, zu gesinnen und mie dessen Gutack=
ten an Uns einzubefördern;
3) Unsere bierauf erfelgende Entschliessun-
gen werden durch das instruirende General=
Kreis-Kommissariat an das betressende Ordi-
nariat zurück besördert;
4) wird eine solche allgemeine Bestimmung
oder Anordnung durch eines Unserer Gene"
ral= Kreis-Kommissariate gefoderf, in dessen
Bezirk das einschlägige Ordinariat seinen
Siz niche bat, so bat es sich gleichfalls an
das unter Nr. 1. bezeichnete zur Einleitung
der Korrespondenz mit dem Ordinariate zu
wenden;
5) die Korrespondenz mit dem bischöflichen
Ordinariate Konstanz soll durch das General=
Kreis-Kommissariat in Kempten und mit dem
Ordinariate stegensburgdurchUnser Gene-
ral-Kreis-Kommissartat in Straubing nach
obigen Bestimmungen geführt werden.
München den 14. Jänner 1809.
Max Joseph.
Freiherr von Montgelas.
Auf koniglichen allerhöchsten Befehl
der General--Sekretär
F. Kobell.