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vorzuͤglich anemyfehlbare Heilkraͤfte aus-
zeichnen ? — Durch welche Thatsachen und
Erfabrungen sind diese Heilkraͤfte bestaͤtigt? —
Welche dieser in ihren Heilkraͤften gepruͤf-
ten inlaͤndischen Mittel sind die verlaͤssigsten
Surrogate einzelner wirksamer indischer
Heilkoͤrper ?
II. Preisfrage.
Da so viele inlaͤndische Pflanzen kampfer-
bältig sind, welche wäre die Methode, dieses
Prinzip auf die unkostspieligste Art aus den-
selben zu erbalten? — welcher anderer Natur-
körper, oder welches Präparat und Zusam-
mensezung (Naphten und ktberische Oele
abgerechnet) wäre das beste inländische Sur-
rogat des Kampfers, in Anbetrache aller
seiner Heilkräfte?
III. Preisfrage.
Welcher einzelne Heilkörper (den Arsenik
abgerechnet) ist das verlässigste inländische
oder europäische Surrogat der peruviani-
Ichen Fieberrinde, in Hinsicht ihrer specift=
schen Heilkräfte welche Zusammensezung
von mehreren Heilkörpern könnte etwa die
ndmlichen Kräfte leisten?
IV. Preisfrage.
Welche unter den inländischen Pflanzen
kann mie ihren Kräften die Sennesblätter
ersezen? — welcher inländischer Heilkörper
(ausser der Cratiola) ersezt am füglichsten
die alapa 7— Was gibt es auf dem festen
lande Europens für ein sccheres Surrogat
der Ipekakuanha, Mineral: Körper unge-
rechnet?
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V. Preisfrage.
Wie läßt sich das Opium im Inlande
mit Vortheil und aus der nämlichen Pflanze
etwa erzeugen, als es im Orient erzeugt
wird? — Tus welchen anderen Pflanzeu-
gattungen läßt sich ein dem Opium vollkont-
men cnaloges Heilmittel Hervorbringen?
(Die Bestellung eines Mandatars ad iafinuzn-
dum und zur Entrichtung der Erpedirions-
Gebühren berreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Da die unterm 24. Oktober 1807 erlassene
allerhöchste Verordnung, wegen Erbebung
der Expeditions-Gebübren durch die Post-
##mter, nunmehr unterm 26. Dezember 1808
beschränkt worden ist; so bat für die Zu-
kunfe jede Partbei, welche nicht selbst bier
wohnt, und zwar nach 1#4 Tagen von Kund-
machung dieser Verfügung angerechnet, bei
ibrer Eingabe zum königlichen Oberappella:
tions-Gerichte zugleich einen Anwalt nicht
nur ack inlinnandum, sondern anch zur Ent,
richtung der Expeditions : Gebübren, bei
6 Reichsthalern Strafe, bierorts zu bestellen,
und denselben allezeit am Ende der Schrift
anzuzeigen.
Diese Verfügung verbindet jedoch für der-
mal nur jene Bestandebeile des Königreichs,
wo die baierische Gerichtsordnung beobachtet
wird. München den 16. Jänner 1309.
(Oberappellations Gericht des
Königreiches Baiern.
¶Graf von la Rosce. Graf Relgersderg.
Frankl, Sekretir.