Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

751

ches  uͤber  eine  in  Folge  der  lezten  Berufung
  vorgenommene  Schaͤzung  errichtet
  worden  ist,  ergiebt,  oder  das  Landgericht
  bestaͤtigt,  daß  die  in  den  CH.  1.
3.  und  4.  vorgeschriebenen  Foͤrmlichkeiten
  dabei  beobachtet  worden  sind,
und  wenn  nebstdem  kein  Anstand  uͤber
den  Umfang  des  geschäzten  Gutes  obwaltet;
  so  kann  es  bei  jener  Schzung
  belassen,  und  dieselbe  auch  zum
Behufe  der  Allodifsikarion  benuzt,
außerdem  aber,  so  wie  überhaupt,
wann  es  der  Lehenhof  nöthig  findet,
muß  eine  neue  und  eigene  Schäzung
vorgenommen  werden.

München  den  z3.  August  1810.

Graf  von  Montgelas.

Durch  den  Minister
der  General-Sekretär
Baumiller.

 

(Die  Erledigung  der  Pfarrei  Hohenkemnath
betreffend.)
Im  Namen  Seiner  Majestaͤt  des  Koͤnigs.

Durch  den  Todfall  des  Priesters  Joseph
  Anton  Lustner  ist  die  Patronats-farrei
  Hohenkemnath,  vandgerichts  Amberg,
  erledigt.

Diese  Pfarrei  enthält  mit  dem  Filiale
Erlheim  rooz  Seelen,  und  hat  goo  fl.
Einkünfte.  Da  für  gegenwärtigen  Erledigungsfall
  das  Nominations:=  Recht  auf
diese  Pfarrei  Seiner  Majestät  dem  Könige
vorbehalten  ist,  so  haben  sich  die  Bewer-752



ber  um  diese  Pfeünde  in  Zeit  von  14
Tagen  hierorts  zu  melden.
Amberg  den  30.  August  r810.
Königliches  General-Kommissariat
des  Nab-Kreises.

Graf  von  Kreich.
von  Schleis.

 

(Die  Erledigung  der  Pfarrei  Assekofen  betressend.)


Im  Namen  Seiner  Masestät  des  Königs.

Die  Pfarrei  Assekofen  im  Landgerichte
  Pfaffenberg  wurde  durch  das  Hinscheiden
  des  Pfarrers  Joseph  Zimmerer
erlediget.

Dieselbe  zahlt  600  Seelen,  welche  der
Pfarrer  und  ein  Kaplan  besorgen,  die  Einkünfte
  bestehen  in  dem  Ertrage  der  Widdumgründe
  zu  640  fl.,  des  Zehents  zu
730  fl.,  und  der  Stolgebühren  zu  230  fl.
außer  der  Steuer  belaufen  sich  die  bestimmten
  jährlichen  Abgaben  auf  37  fl.
22  kr.

Straubing  den  4.  September  1810.
Königliches  General-Kommissariat

des  Regenkreises.

v.  Stichaner.
Resch.

 

(Die  Erledigung  der  Pfarreien  Hurlach  und
Zabling  betreffend.)

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.
Nach  eben  erhaltener  Anzeige  des  ksniglichen

  Landgerichts  Landsberg,  über  die

statistischen  Verhältuisse  der  durch  Befdr=