Krone, baterlsche. — Kandärzte.
Krone, ba lerische, kbniglicher Cioil-Verdiensi=
Orden. Werleihung einer Kommandeur-Stelle.
S. 63. .
Kron-Fiskale, königliche. Die Brand=
versicherungs = Anstalt soll, wie dle milden
Stiftungen, durch die Kronfiskale vor Gericht
vertreten werden. 165.
Anweisung der königlichen Gerschte zur Mlt-
theilung ber##en an die kdniglichen Kronfiskale,
um Erinnerung in Rechtsstreiren der Pfarrer
und Benefiziaten Üüber pfarrliche Gerechtsame
und Einkünfte. 103, 104. .
AuftragansämtlicheIusti-Behdc«den,in
Fällen, wo bei einer und der nämlichen Rechts-
angelegenheit der Lehen = Kameral= und Srif-
tungs-Flskus zusammen, oder einer und der
andere sotleich betheiligt ist, für jeden an die
Kroufiskale zur Haltung abgesonderter Akten
#andkauwesen der Kreise. — Landgerichte.
Steuerfuße von allen ste nerpflichtigen Indivi-
duen. 75, 76.
Allerhöchste Befehle zur Erholung dieser
Erigenz in den Kreisen des Kbnigreichs, Joc#,
3Soz. 410. 679. 896, 897. «
Künftige Erhebung vieser Beiträge zu den
landärztlichen Schulsen, gemätz des neuen
Steuer-Mande#s. 1747. 1703.
Bekanntmachung über die Preise-Verthellung
bei der Herbst-Semrstral-Prüfung 1810 an
den landärztlichen Schulen zu München und
Bamberg. 22az, 223. Gleiche Bekanntmachung
für das Jahr 1811. S. 1730, 1740.
Errichtung einer dritten landärzlichen
Schule im Kbnigreiche zu Salzburg mir
dießfallsigen Bestimmungen und der Ernennungs-=
Liste des dazu gehdrigen Personals. 1132 — 1236.
besondere Ausfertigungen zu machen. a7.
Bestimmungen, wegen Vertretung des Fi-
nanz-Wermdgens bei Konkurs-Prozessen, durch
die kdniglichen Kronfiôksle. 9o0,910
Landbauwesen der Kreise. Behbrde hie-
ffür 29. Man sehe auch: Bau-Aufseher.
Landgerichte konigliche. Formation und
Provssorische Ernennung zweiter Krenfiskale
für die im Kbnigreiche bestehenden Kreise. 1470,
1480. 1660.
Erfoderliche Instruktions-Ertheilung der Kron-
fiskale bei Nachlässen der Prsstanden an Srif-
tungen und Kommunen. 1163- 1467.
Kron-dehen. PVorschriften über die Fasssoni-
rum derselben, zum Behuf ihrer Klassisikarion
und Eigenmachung. 1940, 1984 .
Küster-Stelle. Bestimmungen über die Be-
sezung derselben. 17—30.
Kypratoren. Obllegenheit derselben, wegen Auf-
nahme der Gebädude ihrer Pflegbefohlnen in die
allgemeine Brand-Affekuranz. 137, 138.
Nomination der kbniglichen kandgerichte, als
Kriminal-Behbörden im vormaligen Inn-
und Hausruckviertel, und Bestellung
der Kriminal-Adjunkten zum Behufe dieser
Gerichrspfiege. 34 — 37.
Organistrung der königlichen Landgerschee in
den vormaligen Fürsienthümern Salzburg
und Berchtesgaden. 51— 55. Wirkungs-=
kreis derselben in Kriminal-Untersuchungen
über die zur Zeit noch bestehenden Hofmarks-
und Parrimonial-Gerichte, wie auch in Bezug
auf die Administratlon des Gemeiade-, Kirchen-
und Stlftungswesens. 57, 58.
Personal= Ernennungen für die Landgerichre
in den ehemaligen Fürstenthümern Salzburg
und Berchtesgaden. 100 — 204,
Vorschriften, gach welchen sich die königlichen
Landgerichte bei Erbebung der Cuarta-Scho-
larum, deren Einsendung an die Distrikts-
Stiftungs-Administrationen, und Berichts-Ec-
startung an die General-Kreis-Kommissariate
zu verhalten haben. 65,
„ * L.
„Eagenmaß, bisheriges, in den verschiedenen
*.! Provinzen, resp. Kreisen des Kontgreichs. Re-
k dalion desselben auf die durch die konigliche
Perordnung vom :8 Febr. ##8c0 allgemein vor-
geschxrlebene Gleichbeir der Maße. 1zz1, 1327. Uebertragung der Geschäfte der Brand ber-
v42 Fre, Schulen und landárz##che cherungs-Unstal an die königlichen karez-
.Kandldaten. Verordnun wegen. Etheng reichte. 155, 156. 262, 163. 186.
der Beilräge zum Untserhalk der die landärze= Verelnigung des bandgerichts Elchingen nt
Uiche Schule besuchendeh Individuen, nach dem “" dem Lanbgerichte Günzburg. 319 — 2331.
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