Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

Krone, baterlsche. — Kandärzte. 
Krone, ba lerische, kbniglicher Cioil-Verdiensi= 
Orden. Werleihung einer Kommandeur-Stelle. 
S. 63. . 
Kron-Fiskale, königliche. Die Brand= 
versicherungs = Anstalt soll, wie dle milden 
Stiftungen, durch die Kronfiskale vor Gericht 
vertreten werden. 165. 
Anweisung der königlichen Gerschte zur Mlt- 
theilung ber##en an die kdniglichen Kronfiskale, 
um Erinnerung in Rechtsstreiren der Pfarrer 
und Benefiziaten Üüber pfarrliche Gerechtsame 
und Einkünfte. 103, 104. . 
AuftragansämtlicheIusti-Behdc«den,in 
Fällen, wo bei einer und der nämlichen Rechts- 
angelegenheit der Lehen = Kameral= und Srif- 
tungs-Flskus zusammen, oder einer und der 
andere sotleich betheiligt ist, für jeden an die 
Kroufiskale zur Haltung abgesonderter Akten 
#andkauwesen der Kreise. — Landgerichte. 
Steuerfuße von allen ste nerpflichtigen Indivi- 
duen. 75, 76. 
Allerhöchste Befehle zur Erholung dieser 
Erigenz in den Kreisen des Kbnigreichs, Joc#, 
3Soz. 410. 679. 896, 897. « 
Künftige Erhebung vieser Beiträge zu den 
landärztlichen Schulsen, gemätz des neuen 
Steuer-Mande#s. 1747. 1703. 
Bekanntmachung über die Preise-Verthellung 
bei der Herbst-Semrstral-Prüfung 1810 an 
den landärztlichen Schulen zu München und 
Bamberg. 22az, 223. Gleiche Bekanntmachung 
für das Jahr 1811. S. 1730, 1740. 
Errichtung einer dritten landärzlichen 
Schule im Kbnigreiche zu Salzburg mir 
dießfallsigen Bestimmungen und der Ernennungs-= 
Liste des dazu gehdrigen Personals. 1132 — 1236. 
besondere Ausfertigungen zu machen. a7. 
Bestimmungen, wegen Vertretung des Fi- 
nanz-Wermdgens bei Konkurs-Prozessen, durch 
die kdniglichen Kronfiôksle. 9o0,910 
Landbauwesen der Kreise. Behbrde hie- 
ffür 29. Man sehe auch: Bau-Aufseher. 
Landgerichte konigliche. Formation und 
Provssorische Ernennung zweiter Krenfiskale 
für die im Kbnigreiche bestehenden Kreise. 1470, 
1480. 1660. 
Erfoderliche Instruktions-Ertheilung der Kron- 
fiskale bei Nachlässen der Prsstanden an Srif- 
tungen und Kommunen. 1163- 1467. 
Kron-dehen. PVorschriften über die Fasssoni- 
rum derselben, zum Behuf ihrer Klassisikarion 
und Eigenmachung. 1940, 1984 . 
Küster-Stelle. Bestimmungen über die Be- 
sezung derselben. 17—30. 
Kypratoren. Obllegenheit derselben, wegen Auf- 
nahme der Gebädude ihrer Pflegbefohlnen in die 
allgemeine Brand-Affekuranz. 137, 138. 
Nomination der kbniglichen kandgerichte, als 
Kriminal-Behbörden im vormaligen Inn- 
und Hausruckviertel, und Bestellung 
der Kriminal-Adjunkten zum Behufe dieser 
Gerichrspfiege. 34 — 37. 
Organistrung der königlichen Landgerschee in 
den vormaligen Fürsienthümern Salzburg 
und Berchtesgaden. 51— 55. Wirkungs-= 
kreis derselben in Kriminal-Untersuchungen 
über die zur Zeit noch bestehenden Hofmarks- 
und Parrimonial-Gerichte, wie auch in Bezug 
auf die Administratlon des Gemeiade-, Kirchen- 
und Stlftungswesens. 57, 58. 
Personal= Ernennungen für die Landgerichre 
in den ehemaligen Fürstenthümern Salzburg 
und Berchtesgaden. 100 — 204, 
Vorschriften, gach welchen sich die königlichen 
Landgerichte bei Erbebung der Cuarta-Scho- 
larum, deren Einsendung an die Distrikts- 
Stiftungs-Administrationen, und Berichts-Ec- 
startung an die General-Kreis-Kommissariate 
zu verhalten haben. 65, 
„ * L. 
„Eagenmaß, bisheriges, in den verschiedenen 
*.! Provinzen, resp. Kreisen des Kontgreichs. Re- 
k dalion desselben auf die durch die konigliche 
Perordnung vom :8 Febr. ##8c0 allgemein vor- 
geschxrlebene Gleichbeir der Maße. 1zz1, 1327. Uebertragung der Geschäfte der Brand ber- 
v42 Fre, Schulen und landárz##che cherungs-Unstal an die königlichen karez- 
.Kandldaten. Verordnun wegen. Etheng reichte. 155, 156. 262, 163. 186. 
der Beilräge zum Untserhalk der die landärze= Verelnigung des bandgerichts Elchingen nt 
Uiche Schule besuchendeh Individuen, nach dem “" dem Lanbgerichte Günzburg. 319 — 2331. 
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