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Bekanntmachungen.
(Das Ausweichen anderer Fuhren vor den Post-
wägen berreffend.)
Ministerium der auswärtigen Ans-
gelegenheiten.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Unterm 19. Juli 1802, und 6. Februar
1804 wurde verordnet, daß den Posten auf das
durch das Posthorn gegebene Zeichen jedes-
mal von den andern Fuhren nach Möglich=
keit ausgewichen, sohin hierdurch die Rei-
senden nicht aufgehalten, und die hierbei
sich östers ercignenden Unglücksfälle vermteden
werden sollen.
Da aber aus neuerlich geschehenen An-
zeigen erhelle, daß dieser allerhöchsten Ver-
ordnung vielfältig zuwider gehandelt wird;
so erhalten sämtliche Landgerichte und Polizei-
Seellen den strengsten Auftrag, gegen die
muthwilligen Uebertreter derselben mit ange-
messenen Strafen auf der Stelle zu ver-
fahren.
Bei dieser Gelegenheit wird das Verbot,
das Tragen der Post-Kleidung betreffend,
(Regierungobl. 1800, St. IJ.. S. 1130)
wiederholt, und simtliche Landgerichte und
Polizei V Scellen angewiesen, auf die ihnen
von den königlichen Post: Beamten gemachte
Amzeige die Lehenrößler oder Privat-Kut-
scher, welche dagegen handeln, mit einer
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Strafe ven ro Reick sthalern zu belegen. Muͤu-
chen den 20. April 1811.
Graf von Montgelas.
Durch den Minister
der General-Sekrekär
Baumuller.
(Die Einführung neuer Geschäftsstunden betref.
feud.)
Seine königliche Majestät haben allergnd-
digst zu beschliessen geruht, daß die bisher
für die Kanzlei-Arbeiten von Mergeus
bis 1a Uhr, und des Nachmittags von 3
bis 6 Uhr bestimmt gewesene Zeit, vom er-
sten kommenden Monats angefangen, für
die königlichen geheimen Ministerial-Depar-
tements der auswärtigen Angelegenheiten,
der Finanzen und des Innern, und deren
Sektionen und Branchen, auf die ununter-
brochen einzuhaltenden Stunden von acht
bis zwel Uhr festgesezt werde.
In Folge dieses allerhöchsten Beschlusses
sind während dieser Zeict die bei den genann-
ten Ministerien unmittelbar einzureichenden
Eingaben zu besorgen, so wie ingleichen die
zu erholendem Ministerial= Pässe in dem bei
dem Ministerium der auswäreigen Angele-
genheiten bestehenden Paß:Bureau nachzu-
suchen.
Um jedoch die vorkommenden dringenden
Arbeiten besorgen zu können, ist ein Zimmer
der Kanzlei bis sechs Uhr Abends ofsen zu
halten, und einem Kanzlei-Individuum zur
Officht zu machen, abwechselnd auch des