Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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Bekanntmachungen. 
(Das Ausweichen anderer Fuhren vor den Post- 
wägen berreffend.) 
Ministerium der auswärtigen Ans- 
gelegenheiten. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Unterm 19. Juli 1802, und 6. Februar 
1804 wurde verordnet, daß den Posten auf das 
durch das Posthorn gegebene Zeichen jedes- 
mal von den andern Fuhren nach Möglich= 
keit ausgewichen, sohin hierdurch die Rei- 
senden nicht aufgehalten, und die hierbei 
sich östers ercignenden Unglücksfälle vermteden 
werden sollen. 
Da aber aus neuerlich geschehenen An- 
zeigen erhelle, daß dieser allerhöchsten Ver- 
ordnung vielfältig zuwider gehandelt wird; 
so erhalten sämtliche Landgerichte und Polizei- 
Seellen den strengsten Auftrag, gegen die 
muthwilligen Uebertreter derselben mit ange- 
messenen Strafen auf der Stelle zu ver- 
fahren. 
Bei dieser Gelegenheit wird das Verbot, 
das Tragen der Post-Kleidung betreffend, 
(Regierungobl. 1800, St. IJ.. S. 1130) 
wiederholt, und simtliche Landgerichte und 
Polizei V Scellen angewiesen, auf die ihnen 
von den königlichen Post: Beamten gemachte 
Amzeige die Lehenrößler oder Privat-Kut- 
scher, welche dagegen handeln, mit einer 
  
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Strafe ven ro Reick sthalern zu belegen. Muͤu- 
chen den 20. April 1811. 
Graf von Montgelas. 
Durch den Minister 
der General-Sekrekär 
Baumuller. 
  
(Die Einführung neuer Geschäftsstunden betref. 
feud.) 
Seine königliche Majestät haben allergnd- 
digst zu beschliessen geruht, daß die bisher 
für die Kanzlei-Arbeiten von Mergeus 
bis 1a Uhr, und des Nachmittags von 3 
bis 6 Uhr bestimmt gewesene Zeit, vom er- 
sten kommenden Monats angefangen, für 
die königlichen geheimen Ministerial-Depar- 
tements der auswärtigen Angelegenheiten, 
der Finanzen und des Innern, und deren 
Sektionen und Branchen, auf die ununter- 
brochen einzuhaltenden Stunden von acht 
bis zwel Uhr festgesezt werde. 
In Folge dieses allerhöchsten Beschlusses 
sind während dieser Zeict die bei den genann- 
ten Ministerien unmittelbar einzureichenden 
Eingaben zu besorgen, so wie ingleichen die 
zu erholendem Ministerial= Pässe in dem bei 
dem Ministerium der auswäreigen Angele- 
genheiten bestehenden Paß:Bureau nachzu- 
suchen. 
Um jedoch die vorkommenden dringenden 
Arbeiten besorgen zu können, ist ein Zimmer 
der Kanzlei bis sechs Uhr Abends ofsen zu 
halten, und einem Kanzlei-Individuum zur 
Officht zu machen, abwechselnd auch des
	        
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