Full text : Kommentar zum Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

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Forsi-  Forst-  Or#s-  "  Ammerkungen.
Verwaltung.  Revier.  Markungen.  2
B.
Kirchberg.  Leofele.  1)  Ruppertsho-  Zu  1.  Der  übrige  Theil  gehört

 

fen,  (theilweise)
mit

2)  Leofels,
(Sitz  des  Revierfoͤrsters.
5)  Hessenau,
aus  dem  Gemeinde-Bezirk
  Gaggstadt.
4)  Theile  der  Markung
  Seibottenberg,

aus  dem  Gemeindebezirk
  Lendsiedel.
5)  Theile  der  Markung
  Dörmenzmit
dem  Fallhaus.
6)  Theile  der  Markung
  Diemboth,
und
7)  Sommerhof,
(theilweise.)
8)  Obersteinach
und
9)  Sandelsbronn.

12)  Kupferhof,  im
Gemeindebezirk
Gerabronn.

Gerabronn.

 

 

zum  Revier  Kirchberg.

Zu  .  5.  6.  u.  7.
Der  übrige  Theil  gehört  zum  Revier
  Kirchberg.

Zu  8.  u.  9.
Mit  Ausschluß  der  den  Freiherren
v.  Crailsheim  in  3  ganz  und
in  9  theilweise  zustehenden  Jagd=Gerechtsame,
  und  mit  Auoschluß
der  freiherrlich  v.  Gemmingenschen
  Waldungen.