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Verhandlungen jedesmal nach ihrer Vornahme
sogleich einzutragen.
Bei solchen Vorarbeiten können die Tabel-
len zu jeder Zeit auch ohne die Akten bei Han-
den zu haben, vollständig verfertiget werden.
7) Wenn am achten Tage nach Ablauf des
Quartals die Kriminal -Tabelle bei dem ks-
niglichen Appellationsgerichte nicht einläuft,
so wird in Zukunft sogleich am folgenden Ta-
ge an das saumige Untergericht ohne Nachsiche
ein eigener Bote auf Erekmion auf dessen Ko-
sten abgeordnet werden.
8) Eben so wird in Zukunft sede mangel-
haft befundene Tabelle sogleich durch einen ei-
geuen Boten auf Kosten des betreffenden Un-
tergerichts zurück geschickt werden.
München den 21. Juni 1811.
Koͤnigliches Appellations-Gericht
des Isar-Kreises.
Baron von Leyden.
Straucher.
Bekanntmachungen.
(Die oberste Leitung der Geschäfte des Minsste-
riums der auswärtigen Angelegenheiten, der Fi-
nanzen und des Innern, während der Abwesen-
beit Seiner Majestät des Könige betreffend.)
Seine Königliche Majestär haben mittels Ka-
binetsschreiben vom 18, Juni dieses Jahrs De-
ro geheimen Staats= und Konferenz-Mini-
ster Grafen von Montgelas den Auftrag er-
theilt: die oberste Leitung aller während Höchst-
Dero Abwesenheit vorkommenden Geschäfte des
Ministeriums der auswärtigen Angelegenhei-
ten sowohl als jenes der Finanzen und des In-
nern fortwährend zu besorgen, und die nöthi-
gen Ausfertigungen
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Aus koͤniglicher allerhöchsten
Spezial-Vollmacht
zu unterzeichnen, und an alle Stellen des Koͤ-
nigreichs ausfertigen zu lassen, so wie auch die
Sizungen des geheimen Raths fortzusezen.
München den 18. Juni 1811.
Dle oberste Leitung der Geschäfte des Justiz=
Ministeriums während der Abwesenheit Sei-
ner Mojestär des Königs betreffend.)
Wir Maximilian Josepb,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Da Wurr gesonnen sind, auf einige Zeit ei-
ne Reise in das Bad zu machen, so haben
Wir Unserm geheimen Staats= und Konfe-
renz-Minister Graf von Reigersberg den
Auftrag gemacht: die oberste Leitung aller,
während Unserer Abwesenheie vorkommen=
den Geschäfte des Justiz-Ministeriums zu be-
sorgen. Zugleich haben Wir demselben die
volle Gewalt ertheilt, in denjenigen Fällen,
welche niche Unsere besondere Genehmigung er-
heischen, die nörhigen Ausfer#gungen
Aus Unserer Spezial-Vollmacht
zu unterzeichnen, und an alle seinem Ministe-
rium untergeordnete Stellen au,ofereigen zu
lassen.
Welches hiemtt zu Jedermanns Wissenschaft
bekanne gemacht wird.
München den al. Juni 1817.
Max Josepb.
Geraf Reigersbers.
Auf königlichen allerhbchsten Befehl
der General= Sekretä#r
Neumer.