Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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Verhandlungen jedesmal nach ihrer Vornahme 
sogleich einzutragen. 
Bei solchen Vorarbeiten können die Tabel- 
len zu jeder Zeit auch ohne die Akten bei Han- 
den zu haben, vollständig verfertiget werden. 
7) Wenn am achten Tage nach Ablauf des 
Quartals die Kriminal -Tabelle bei dem ks- 
niglichen Appellationsgerichte nicht einläuft, 
so wird in Zukunft sogleich am folgenden Ta- 
ge an das saumige Untergericht ohne Nachsiche 
ein eigener Bote auf Erekmion auf dessen Ko- 
sten abgeordnet werden. 
8) Eben so wird in Zukunft sede mangel- 
haft befundene Tabelle sogleich durch einen ei- 
geuen Boten auf Kosten des betreffenden Un- 
tergerichts zurück geschickt werden. 
München den 21. Juni 1811. 
Koͤnigliches Appellations-Gericht 
des Isar-Kreises. 
Baron von Leyden. 
Straucher. 
  
Bekanntmachungen. 
(Die oberste Leitung der Geschäfte des Minsste- 
riums der auswärtigen Angelegenheiten, der Fi- 
nanzen und des Innern, während der Abwesen- 
beit Seiner Majestät des Könige betreffend.) 
Seine Königliche Majestär haben mittels Ka- 
binetsschreiben vom 18, Juni dieses Jahrs De- 
ro geheimen Staats= und Konferenz-Mini- 
ster Grafen von Montgelas den Auftrag er- 
theilt: die oberste Leitung aller während Höchst- 
Dero Abwesenheit vorkommenden Geschäfte des 
Ministeriums der auswärtigen Angelegenhei- 
ten sowohl als jenes der Finanzen und des In- 
nern fortwährend zu besorgen, und die nöthi- 
gen Ausfertigungen 
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Aus koͤniglicher allerhöchsten 
Spezial-Vollmacht 
zu unterzeichnen, und an alle Stellen des Koͤ- 
nigreichs ausfertigen zu lassen, so wie auch die 
Sizungen des geheimen Raths fortzusezen. 
München den 18. Juni 1811. 
  
Dle oberste Leitung der Geschäfte des Justiz= 
Ministeriums während der Abwesenheit Sei- 
ner Mojestär des Königs betreffend.) 
Wir Maximilian Josepb, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Da Wurr gesonnen sind, auf einige Zeit ei- 
ne Reise in das Bad zu machen, so haben 
Wir Unserm geheimen Staats= und Konfe- 
renz-Minister Graf von Reigersberg den 
Auftrag gemacht: die oberste Leitung aller, 
während Unserer Abwesenheie vorkommen= 
den Geschäfte des Justiz-Ministeriums zu be- 
sorgen. Zugleich haben Wir demselben die 
volle Gewalt ertheilt, in denjenigen Fällen, 
welche niche Unsere besondere Genehmigung er- 
heischen, die nörhigen Ausfer#gungen 
Aus Unserer Spezial-Vollmacht 
zu unterzeichnen, und an alle seinem Ministe- 
rium untergeordnete Stellen au,ofereigen zu 
lassen. 
Welches hiemtt zu Jedermanns Wissenschaft 
bekanne gemacht wird. 
München den al. Juni 1817. 
Max Josepb. 
Geraf Reigersbers. 
Auf königlichen allerhbchsten Befehl 
der General= Sekretä#r 
Neumer.
	        
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