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Verhandlungen jedesmal nach ihrer Vornahme
sogleich einzutragen.
Bei solchen Vorarbeiten können die Tabellen
zu jeder Zeit auch ohne die Akten bei Handen
zu haben, vollständig verfertiget werden.
7) Wenn am achten Tage nach Ablauf des
Quartals die Kriminal -Tabelle bei dem ksniglichen
Appellationsgerichte nicht einläuft,
so wird in Zukunft sogleich am folgenden Tage
an das saumige Untergericht ohne Nachsiche
ein eigener Bote auf Erekmion auf dessen Kosten
abgeordnet werden.
8) Eben so wird in Zukunft sede mangelhaft
befundene Tabelle sogleich durch einen eigeuen
Boten auf Kosten des betreffenden Untergerichts
zurück geschickt werden.
München den 21. Juni 1811.
Koͤnigliches Appellations-Gericht
des Isar-Kreises.
Baron von Leyden.
Straucher.
Bekanntmachungen.
(Die oberste Leitung der Geschäfte des Minssteriums
der auswärtigen Angelegenheiten, der Finanzen
und des Innern, während der Abwesenbeit
Seiner Majestät des Könige betreffend.)
Seine Königliche Majestär haben mittels Kabinetsschreiben
vom 18, Juni dieses Jahrs Dero
geheimen Staats= und Konferenz-Minister
Grafen von Montgelas den Auftrag ertheilt:
die oberste Leitung aller während Höchst-Dero
Abwesenheit vorkommenden Geschäfte des
Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten
sowohl als jenes der Finanzen und des Innern
fortwährend zu besorgen, und die nöthigen
Ausfertigungen
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Aus koͤniglicher allerhöchsten
Spezial-Vollmacht
zu unterzeichnen, und an alle Stellen des Koͤ-nigreichs
ausfertigen zu lassen, so wie auch die
Sizungen des geheimen Raths fortzusezen.
München den 18. Juni 1811.
Dle oberste Leitung der Geschäfte des Justiz=Ministeriums
während der Abwesenheit Seiner
Mojestär des Königs betreffend.)
Wir Maximilian Josepb,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Da Wurr gesonnen sind, auf einige Zeit eine
Reise in das Bad zu machen, so haben
Wir Unserm geheimen Staats= und Konferenz-Minister
Graf von Reigersberg den
Auftrag gemacht: die oberste Leitung aller,
während Unserer Abwesenheie vorkommenden
Geschäfte des Justiz-Ministeriums zu besorgen.
Zugleich haben Wir demselben die
volle Gewalt ertheilt, in denjenigen Fällen,
welche niche Unsere besondere Genehmigung erheischen,
die nörhigen Ausfer#gungen
Aus Unserer Spezial-Vollmacht
zu unterzeichnen, und an alle seinem Ministerium
untergeordnete Stellen au,ofereigen zu
lassen.
Welches hiemtt zu Jedermanns Wissenschaft
bekanne gemacht wird.
München den al. Juni 1817.
Max Josepb.
Geraf Reigersbers.
Auf königlichen allerhbchsten Befehl
der General= Sekretä#r
Neumer.