Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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Verhandlungen  jedesmal  nach  ihrer  Vornahme
sogleich  einzutragen.

Bei  solchen  Vorarbeiten  können  die  Tabellen
  zu  jeder  Zeit  auch  ohne  die  Akten  bei  Handen
  zu  haben,  vollständig  verfertiget  werden.

7)  Wenn  am  achten  Tage  nach  Ablauf  des
Quartals  die  Kriminal  -Tabelle  bei  dem  ksniglichen
  Appellationsgerichte  nicht  einläuft,
so  wird  in  Zukunft  sogleich  am  folgenden  Tage
  an  das  saumige  Untergericht  ohne  Nachsiche
ein  eigener  Bote  auf  Erekmion  auf  dessen  Kosten
  abgeordnet  werden.

8)  Eben  so  wird  in  Zukunft  sede  mangelhaft
  befundene  Tabelle  sogleich  durch  einen  eigeuen
  Boten  auf  Kosten  des  betreffenden  Untergerichts
  zurück  geschickt  werden.

München  den  21.  Juni  1811.
Koͤnigliches  Appellations-Gericht
des  Isar-Kreises.

Baron  von  Leyden.
Straucher.

 

Bekanntmachungen.

(Die  oberste  Leitung  der  Geschäfte  des  Minssteriums
  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  der  Finanzen
  und  des  Innern,  während  der  Abwesenbeit
  Seiner  Majestät  des  Könige  betreffend.)

Seine  Königliche  Majestär  haben  mittels  Kabinetsschreiben
  vom  18,  Juni  dieses  Jahrs  Dero
  geheimen  Staats=  und  Konferenz-Minister
  Grafen  von  Montgelas  den  Auftrag  ertheilt:
  die  oberste  Leitung  aller  während  Höchst-Dero

  Abwesenheit  vorkommenden  Geschäfte  des

Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten

  sowohl  als  jenes  der  Finanzen  und  des  Innern

  fortwährend  zu  besorgen,  und  die  nöthigen
  Ausfertigungen

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Aus  koͤniglicher  allerhöchsten
Spezial-Vollmacht
zu  unterzeichnen,  und  an  alle  Stellen  des  Koͤ-nigreichs
  ausfertigen  zu  lassen,  so  wie  auch  die
Sizungen  des  geheimen  Raths  fortzusezen.
München  den  18.  Juni  1811.

 

Dle  oberste  Leitung  der  Geschäfte  des  Justiz=Ministeriums
  während  der  Abwesenheit  Seiner
  Mojestär  des  Königs  betreffend.)

Wir  Maximilian  Josepb,

von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Da  Wurr  gesonnen  sind,  auf  einige  Zeit  eine
  Reise  in  das  Bad  zu  machen,  so  haben
Wir  Unserm  geheimen  Staats=  und  Konferenz-Minister
  Graf  von  Reigersberg  den
Auftrag  gemacht:  die  oberste  Leitung  aller,
während  Unserer  Abwesenheie  vorkommenden
  Geschäfte  des  Justiz-Ministeriums  zu  besorgen.
  Zugleich  haben  Wir  demselben  die
volle  Gewalt  ertheilt,  in  denjenigen  Fällen,
welche  niche  Unsere  besondere  Genehmigung  erheischen,
  die  nörhigen  Ausfer#gungen

Aus  Unserer  Spezial-Vollmacht
zu  unterzeichnen,  und  an  alle  seinem  Ministerium
  untergeordnete  Stellen  au,ofereigen  zu
lassen.

Welches  hiemtt  zu  Jedermanns  Wissenschaft
bekanne  gemacht  wird.

München  den  al.  Juni  1817.

Max  Josepb.
Geraf  Reigersbers.

Auf  königlichen  allerhbchsten  Befehl
der  General=  Sekretä#r
Neumer.