Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

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Quartiers- und Vorspanns-Kosten auf den 
ganzen Kreis auf folgende Art statt finden 
soll. 
1) Als Verguͤtung einer vollstaͤndigen Tags- 
Verpflegung eines Mannes, vom Unter- 
offizier abwärts, einschließig des Nacht- 
quartiers, werden 24 Kreuzer, und für die 
Offziere dieser Saz so vielmal vergüter, 
als die Zahl der ihnen regulatiomässig ge- 
bührenden Porzionen beträgt. 
2) Für die Vorspann bestehr die Vergütung 
in 12 Krruzern für jede Stunde Weges 
für jedes Pferd oder zwei Ochsen, in 4 
Kreuzern für den Knecht, und 5 Kreuzern 
für die Chaise, gleichfalls für jede Stunde. 
3) Die erfoderliche Summe, welche sich aus 
den am Schlusse jeden Monars zusammen 
zustellenden und genau zu revidirenden Bor- 
dereaur ergiebt, ist Uns unter Anlegung 
der Berechnung anzuzeigen, worauf Wir 
jedesmal deren Erhebung durch die Finanz- 
behörde verfügen werden. 
4) Um jedoch segleich ein ergiebiges Verlags- 
Kapital zu erhalten, aus welchem vorläufig 
die erarmten Bewohner der Etappen-Orte 
mit Abschlagszahlungen unterstüzt werden 
können, befehlen Wir, daß Unser General= 
Kommissariat benehmlich mit den obern 
Finanz-Behörden des Kreises eine Umlage 
von 20 bis 25000 fl. nach dem Steuer- 
fuße repartire, und deren unverzügliche Er- 
hebung durch erstere eingeleitet werde. 
Die Rechnungen, welche die Marsch-Sta- 
zionen über die Verwendung der ihnen anzu- 
weisenden Gelder mongtlich abzulegen haben, 
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und welche einer strengen Neviskon zu unter- 
werfen sind, hat Uns Unser General= Kom- 
missartat des Main-Kreises nach Ablauf 
jeden Quartals zur Einsicht und Bestäcigung 
vorzulegen. 
München den 12. Februar 1813. 
Max Joseph. 
Graf von Montgelas. 
#Nuf# kbulglichen allerhöchsten Befehl 
der General = Sekret## 
Baumiller. 
  
(Verlängerung des Zeltraumes zur Tilgung der 
Kriegsschulden in dem ehemaligen Inn= und 
ausruck-Viertel betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Da sich bei der Liquidazion der Kriegs- 
Schulden des ehemaligen Inn= und Hauskuck- 
Viertels, zu deren Abzahlung Wir den Zeit- 
raum von fünf Jahren festgesezt haben, eine 
grössere Summe als diejenige ergeben hat, 
welche dem Uns vorgelegten Tilgungs-Plane 
zum Grunde lag, Wir aber die dermal ange- 
ordnete jährliche Kriegskosten= Umlage nicht 
weiter zu erhöhen gesonnen sind, so genehmi- 
gen Wir nach dem Antrage Unseres General- 
Kommissarlats und der Finanz. Direkzion des 
Salzach= Kreises vom 13. vorigen Monats, 
daß der Zeitraum zur Kriegs-Schuldentilgung 
von fünf auf sieben Jahre prolongirt werde. 
München den 5. Februar 1913. 
Mar Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf kuglichen allerhöchsten Befehl 
der General- Sekretaͤr 
Baumuͤller.
	        
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