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Oie Aufnahms- Pruͤfung protestantischer Pfarr-
amts-Kandidaten fuͤr den April dleses Jah-
res betreffend.)
Auf den Grund der in dem R. Stuͤck des
Regierungsblattes vom Jahre 1800 bekannt
gemachten allerhöchsten Verordnung, die Prü-
fung protestantischer Pfarramts-Kandidaten
betreffend, wird die erste Aufnahms-Prüfung
für das laufende Jahr am 23. April ange-
fangen werden. '
Es werden daher diejenigen Individuen,
welche sich diefer Prüfung zu unterziehen ha-
ben, hiemit aufgefodert und erinnert, alle
Vorschriften, welche wegen des Inhalts, der
Anmeldung und ihrer Beilagen in jener In-
struktion enthalten sind, genau und sorgfältig
in Acht zu nehmen, auch, wo es nöthig ist,
die allerhöchste Dispensazion von dem Ijähri-
gen Aufeuthalt auf der Akademie beizulegen,
und alle Beilagen, die Bittschrift ausgenom
men, in duplo, und zwar entweder einmal
im Original oder in zweifachen vidimirten
Abschriften einzureichen.
Reguisice vernachlässiget, hat sich sodann selbst
1Zuzuschreiben, wenn er vom Prüfungs-Termine
ohne weiters ausgeschlossen wird.
Dagegen werden diesenigen Kandidaten,
welche dieser Auflage pünktlich nachgekommen
sind, und sich zur Aufnahme qualifzicen, in
der nämlichen Ordnung, wie die Kommission.
zur theologischen Aufnahms= Prüfung ihre
Meldungen empfangen hat, durch besondere
Auaschreibung mit Anzeigung des Predigt-
Wer eines dieser
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Textes einberufen werden.
6. Februar 1313.
Königliche Kommission zur theo-
logischen Aufnahms-Präfung.
Cella. Baper. Junge. Velllodter.
Miller.
Nürnberg den
Pfarreien= und Benefizien=
Erledigungen.
Im Regen: Kreise.
1) Das Emeriten= Benefizium zu Moosbach.
Das Emeriten,Benefizium zu Moosbach
im Landgerichte Treswitz, ist durch den Tod
des Benefiziaten Peter Will, erlediger wor-
den. Die Einkünfte desselben belaufen sich
nach einem Mittelanschlage auf 500 fl., und
legen einem künftigen Benefzziaten die Ver-
bindlichkeit auf, alle Sonn= und Feiertage
die Früh-Messe, und wöchentlich zwei Mes-
sen zu lesen, dann jährlich in zwei Terminen:
nämlich zu Martini und Lichtmeß jedesmal
75 fl. an die Emeriten-Anstalt abzureichen;
es haben sich daher diejenige Priester, be-
sonders Pfarrer, welche ihre Versetzung in die
Ruhe, nach der im Regierungs-Blate vom
Jahre 1307 S. 1015 bekannt gemachten Ver-
ordnung nachsuchen können, hierum zu melden.
Im Ober-Donau Kreife.
2) Dle Pfartei Grosafalterbach.
Die durch den Todfall des Pfarrers Leon-
hard Moͤrl erledigte Pfarrei Grosafalter-
bach liegt im Landgerichte Neumarkt, Dioͤ-
zese Eichstaͤdt, sie zähle 350 Seelen, welche