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Korrespondenz besonders verfaßten Tarif,
wovon jeder Aufgeber Einsicht nehmen kann,
zu entrichten.
Es müssen jedoch jene Briese, welche
aus dem Königreiche Balern nach den Illi-
rischen Provinzen, oder uͤber dieselben unter
postamtlicher Rekommandazion abgeschtckt
werden wollen, sogleich bei der Aufgabe Hanz
frankirt werden, und es ist für Briefe der
Art das doppelte Illirische Porto, jedoch
nur das einfache königlich balerische Porto
nebst der gewöhnlichen Einschreibgebühr zu
entrichten.
Die Waaren-Muster, wenn sie den
Briefen auf eine sichtliche Weise beigefügt
sind, bezahlen außer dem Porto des einfa-
chen Briefes für das weitere Gewicht nur 7.
der Tarif gemäßen Taxe. Diese Aufgaben
können ebenfalls unfrankirt, oder bis auf
die Grenze frankire ablaufen, oder auch bis
an den Ort, wohin solche gehören, frankir#t
werden.
Druckschriften, broschirte Bücher
und andere zum Buchhandel gehörige im-
Pressa, wenn solche offen, bloß mit einem
Kreuzband versehen (auf welchem die
Adresse gesezt werden kann ) der Post überge-
ben werden, haben sogleich bei der Aufgabe
das Porto zu entrichten, und zwar für et-
nen ganzen Bogen 4 kr., für einen halben
Bogen a kr., und für einen viertels Bogen
1 kr. Für diese sehr mäßige Taxe werden
solche bei allen königlich baterischen Post= Er-
pedizionen bis an den Ort ihrer Bestimmung
in den Illirischen Provinzen, ganz frankirt.
Dieselbe werden mit der Briefpost beförderr,
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falls ihr Gewicht nicht uͤber zwei Pfund be-
traͤgt.
Zur Erzweckung einer direkten und min-
der kostbaren Uebersendung der Postwa=
gens-Frachtstücke und Geldpakete
zwischen dem Königreiche Balern und den
Illirischen Provinzen, ist eine Postwagens-
Verbindung von Salzburg über Radstade
und St. Michel nach Villach, Laibach und
Triest hergestellt, mit welcher bis zu So Pfund
schwere Waaren" und Geldpakete befördert
werden können. Die zu dieser Diligence
aufgegeben werdende Stücke können entwet
der ganz unfrankirt abgehen, oder bis an die
erste Illirische Grenz Poststattion Rennweg
frankirt werden.
Für die schleunigere Beförderung beson-
ders der Handlungs-Korresoondenz ist die
Anordnung getroffen worden, daß künftig
ein wöchentlich dreimaliger Postenlauf zwi-
schen Triest und Salzburg statt finde, auf
welchem eben so oft die Korrespondenz der
übrig betreffenden königlichen Postämrer ein-
fließt. Bei dem königlichen Ober Postamte
Salzburg ist der Abgang der Post nach den
Illirischen Provinzen auf Dienstag, Freitag
und Sonntag regulirt; die Ankunft aus Illi-
rien wird ebenfalls am Dienstag, Freitag
und Sonntag statt haben. Bei den übrigen
königlichen Postämtern ergiebt sich Abgang
und Ankunft der Post nach Maßgabe wie
diese zu Salzburg ankommt oder abgeht.
München den 3z2. Mai 1813.
Königliche General-Post-Direkjion
Karl Freiherr von Drechsel.
Deisenrieder.