Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

643 
Korrespondenz besonders verfaßten Tarif, 
wovon jeder Aufgeber Einsicht nehmen kann, 
zu entrichten. 
Es müssen jedoch jene Briese, welche 
aus dem Königreiche Balern nach den Illi- 
rischen Provinzen, oder uͤber dieselben unter 
postamtlicher Rekommandazion abgeschtckt 
werden wollen, sogleich bei der Aufgabe Hanz 
frankirt werden, und es ist für Briefe der 
Art das doppelte Illirische Porto, jedoch 
nur das einfache königlich balerische Porto 
nebst der gewöhnlichen Einschreibgebühr zu 
entrichten. 
Die Waaren-Muster, wenn sie den 
Briefen auf eine sichtliche Weise beigefügt 
sind, bezahlen außer dem Porto des einfa- 
chen Briefes für das weitere Gewicht nur 7. 
der Tarif gemäßen Taxe. Diese Aufgaben 
können ebenfalls unfrankirt, oder bis auf 
die Grenze frankire ablaufen, oder auch bis 
an den Ort, wohin solche gehören, frankir#t 
werden. 
Druckschriften, broschirte Bücher 
und andere zum Buchhandel gehörige im- 
Pressa, wenn solche offen, bloß mit einem 
Kreuzband versehen (auf welchem die 
Adresse gesezt werden kann ) der Post überge- 
ben werden, haben sogleich bei der Aufgabe 
das Porto zu entrichten, und zwar für et- 
nen ganzen Bogen 4 kr., für einen halben 
Bogen a kr., und für einen viertels Bogen 
1 kr. Für diese sehr mäßige Taxe werden 
solche bei allen königlich baterischen Post= Er- 
pedizionen bis an den Ort ihrer Bestimmung 
in den Illirischen Provinzen, ganz frankirt. 
Dieselbe werden mit der Briefpost beförderr, 
  
644 
falls ihr Gewicht nicht uͤber zwei Pfund be- 
traͤgt. 
Zur Erzweckung einer direkten und min- 
der kostbaren Uebersendung der Postwa= 
gens-Frachtstücke und Geldpakete 
zwischen dem Königreiche Balern und den 
Illirischen Provinzen, ist eine Postwagens- 
Verbindung von Salzburg über Radstade 
und St. Michel nach Villach, Laibach und 
Triest hergestellt, mit welcher bis zu So Pfund 
schwere Waaren" und Geldpakete befördert 
werden können. Die zu dieser Diligence 
aufgegeben werdende Stücke können entwet 
der ganz unfrankirt abgehen, oder bis an die 
erste Illirische Grenz Poststattion Rennweg 
frankirt werden. 
Für die schleunigere Beförderung beson- 
ders der Handlungs-Korresoondenz ist die 
Anordnung getroffen worden, daß künftig 
ein wöchentlich dreimaliger Postenlauf zwi- 
schen Triest und Salzburg statt finde, auf 
welchem eben so oft die Korrespondenz der 
übrig betreffenden königlichen Postämrer ein- 
fließt. Bei dem königlichen Ober Postamte 
Salzburg ist der Abgang der Post nach den 
Illirischen Provinzen auf Dienstag, Freitag 
und Sonntag regulirt; die Ankunft aus Illi- 
rien wird ebenfalls am Dienstag, Freitag 
und Sonntag statt haben. Bei den übrigen 
königlichen Postämtern ergiebt sich Abgang 
und Ankunft der Post nach Maßgabe wie 
diese zu Salzburg ankommt oder abgeht. 
München den 3z2. Mai 1813. 
Königliche General-Post-Direkjion 
Karl Freiherr von Drechsel. 
Deisenrieder.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.