Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

  
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b) Alle Resoluzionen, Befehle und Aus- Zweite Klasse. 
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fertigungen in Partei= oder Prozeß= 
Sachen, die jährlichen Interims- Vor- 
mundschafts Rechnungen, mit Ausschluß 
der zu einem andern Stempel geeigneten 
Final-Rechnungen. 
D) Die Kanzlei: und Lieferscheine, die ge- 
richtlichen Zitazionen, Requisizions= und 
Kompaß, Schreiben in Partel= Sachen, 
Protekolls= Extrakte ohne Unterschied, 
auch alle aussergerichtlichen Schriften, 
welche vor Gericht, oder überhaupt vor 
einer mittel: oder unmittelbaren admi- 
nistrativen oder Justiz-Behörde gebrauche 
werden. 
4) Alle Protokolls-Rezesse, welche bei Ju- 
stiz= Stellen und Justiz-Aemtern in bür- 
gerlichen Rechtsstreitigkeiten an der Stelle- 
prozessualischer Wechselschriften verhan- 
delt werden, ohne Rücksicht, ob diese 
protokollarischen Aufnahmen in beson- 
deren Akten, oder in den Gerichts' Dro- 
tokollen vorkommen. 
Stempel von fünfzehn Kreuzern: 
Hierunter eignen sich: 
a) Die grund= und lehenherrlichen Konsense 
ohne Rücksicht auf den Beteag oder 
Gutswerth. 
b) Alle Handwerks-Ordnungen, Geburts- 
Lehr= und Freisag: Briefe, Taufzeuag- 
nisse, Kopulazions: und Todtenscheine, 
alle von einer vorgesezten höheren weltlich- 
oder geistlichen Stelle; serner alle gericht- 
licheti, oder von einem öffentlichen Amte, 
oder einem Notar ausgefertigten Zeugnisse 
oder Atteste, worunter auch die Zeugnisse 
der Studien-Rektorate und der Schul- 
Behörden überhaupt gehbren, welch lez- 
tere zwar auf ungestegeltes Papier aus- 
gefertiget werden können, sobald Ke jedoch 
bei einer vorgesezten oder Amtsstelle zur 
Vorlage kommen, mit diesem Stempel 
zweiter Klasse versehen seyn müssen. 
) Alle sörmlich vidimirten und gefertigten 
Beilagen, Abschieds-Pässe, Proklamen, 
Hierunter gehören also alle per recessus Edikte in Gantsachen, Ediktal-Zuazko# 
orales vorkommenden Verhaudlungen in bür- nen, und gerichtlichen oder ämtlichen In- 
gerlichen Rechtsstreltigkeiten, protokollarische serate in den öffentlichen Jeitungen oͤdrr 
Vergleichs-Verhandlungen, die bei Tags- Intelligenz: Blaͤttern. 
sazungen oder Kommisstons-Verhandkungen Bei= und Haußk-Bescheide, dann gericht- 
von den Rechts-Anwälten oder Parteien liche Vergleichs Ratifikatorien, welche beine 
nachgetragemit oder eingelegten Protokolls- bestimmte Summe Geldes betrefsen, ausser- 
Aeiesse und Schriften. dessen ste unter den Gradazions-Stempel ge- 
kb) Reise= und Wanderpässe, Kundschaftet hären. Notariats-Instrumente und Gerichts- 
undalleaussetherichelichen, oder vonkelnenn Urkunden, in so ferne sie nicht als selbst- 
öffentlichen Ainte Foder einem Motar staͤndige Verhandkungen zu andern Stempel- 
ausgefertigten Zeugnisse. Rubriken geelgnet sed
	        
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