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oder Stadt: Kommissariat Bericht zu erstat-
ten, und desselben Eneschließung darüber zu
erholen hart. Dieses kann nun, wenn eine
gesezliche Befreiungs-Ursache von der per-
sönlichen Dienstleistung vorhanden ist, diese
zwar gegen einen bestimmten jährlichen Geld-
betrag zur Bürger-Militär-Kasse nachlassen,
nie aber eine freie Entlassung ertheilen, aus-
genommen, der Bittsteller wäre gänzlich ver-
moͤgenslos.
S. o. Bei Auswanderungen ist der
zur Razional Garde III. Klasse Dienstpflich=
tige verbunden, jedes Jahr, welches er bis
zum boten noch zurückzulegen hat, mit 6 fl.
zur Bürger-Militér-Kasse zu redimiren.
Auezeichnungen.
I. oo. Dem Bürger-Militähr sind,
nebst einer Uniform mit militärischen Aus-
leichnungen, der Führung königlicher Fah-
nen bei Regimentern und Bataillons, der Pa-
tentistrung ihrer Stabs= und Ober-Ofsziere,
der militärischen Ehren = Bezeigungen im
Dienste, bei Begräbnißen, und bei beson-
dern Feierlichkeiten, — als weitere Auszeich=
nungen und Begünstigungen bewilliger:
1. die Führung eines eigenen Siegels mit
dem Wappen der Scadt oder des Mark-
tes, in welchem es sich befinder,
2. die Aufwartungen des Offiziers-Korps
bei Feierlichkeiten am Hofe,
3. Befreiung der Stabs= Osfiziere und
der Kavalleristen für ein Pferd von der
Vorspanus-Konkurrenz,
4. den Schüzen-Kompagnien die Schüzen-
Vortheile.
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Diese Auszeichnungen und Beguͤnstit
gungen sollen diesem Korps nach den hier-
über erlassenen besondern Verordnungen auch
in Zukunft verbleiben, und es soll von sämt-
lichen Zivil und Milithr= Gewalten densel-
ben jederzeit mit besonderer Achtung begeg-
net werden.
Allgemeines Reglement.
I. 00. Nach diesen Hauptbestimmun-
gen sollen die über die Nazional-Garde III.
Klasse seit 1807 erschienenen vielfältigen reg-
lementären Verordnungen, Insirukzionen und
besondere Befehle durch Unser Ministerium
des Innern unverzüglich reridirt und benehm-
lich mit dem Ministerium des Kriegswesens
in ein allgemeines systematisch geordnetes Reg-
lement zusammengesaßt, und Uns sodann zur
allerhöchsten Besttigung vorgelegt werden.
Indem die Errichtung der Nazional=
Garden die Aufrechthaltung der innern Ruhe
und Sicherheit einzig zum Zwecke hat, so
können Wir erwarten, daß diejenigen Unse-
rer Unterthanen, welche zur Dienstesleistung
in der einen oder der andern Klasse derselben
künftig werden aufgerufen werden, dem in
sie gesezten ehrenvollen Vertrauen mit muth-
voller Treue entsprechen werden.
München den 10. Juni 1813.
Mar Josepyh.
Graf ven Montgelas.
Auf königlichen allerödchsten Befehl
der General--Sekretaͤr
v. Baumüller.