Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

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Koͤniglich- Baierisches 
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Regierungsblatt. 
  
VIll. Stück. München, Samstag den 23. Februar 1873. 
  
Bekanntmachungen. 
(Die von dem Ober-Appellazionsgerschte des Kd- 
nigreichs, dann von den Appellazionsgerichten, 
und übrigen. Gerichten zweiter Instanz im 
Jahre 1812 geleisteten Arbeiten betrefsend.) 
Ministerium der Justiz. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
D. in Gemähheit bestehender allerhöch- 
ster Anordnung Seiner Majestät des Königs 
hier unter Buchstabe A bis D mitgetheilten 
Ueberschten sind dazu bestimmt, den Zustand 
der gesamten Rechtspflege bet den höhern 
Gerichtshöfen des Künigreichs im Jahre 
181: zur Einsicht und Beurtheilung des 
ublikums zu bringen. Wenn daraus eine 
vergrößerte Geschäfts-Masse in Zivil-Rechts- 
Streiten hervorgeht, so muß es den genann- 
ten Gerichtsstellen, und deren Mitgliedern 
zum besondeen Verdienste gereichen, daß 
dennoch nicht nur keine Rechtssache unerle, 
digt blieb, welche msglicher Weise nach 
entschieden werden konnte, sondern auch Be- 
schwerden über verzögertes Recht zu den sel- 
tenen Erscheinungen gehörten, und dabet auf 
die Gründlichkeit der Ausarbeitungen vor- 
zäglicher Bedacht genommen wurde. Auch 
ist der Grund dieser Vermehrung der Pro- 
zeß Gegenstände bei den Gerichten zweiter 
Instanz nich in einer Vermehrung der Pro- 
zesse bei den Untergerichten zu suchen, son- 
dern ste entspringt, wenigstens zum größten 
Theile, aus der bewirkten gréßern Thätig= 
keit der Gerichte erster Instanz, bei welchen 
gehäufte Rückstände in berrächtlicher Anzahl 
ihre Erledigung erhalten haben, und so 
durch Appellazion zum höhern Nichter ger 
langten. Die dagegen sich zeigende vermin- 
derte Zahl peinlicher Erkennenisse hat zum 
Theil den Gerichten keine Erleichterung ver- 
schafft, indem die Aktenzahl nicht eben so 
sehr abgenommen hat, und in soferne diese 
wirklich minder ist, liegt die durch die fort- 
gesezte strenge Aufsicht bezweckte Folge vor 
Augen, daß der raschere Gang dieser Unter- 
suchungen nicht mehr so viele alte Prozesse 
zu den neuen kommen läßt, folglich die Leie 
den der Verhafteten abgekürzt, und der 
Staats-Kasse große Kosten erspart werden, 
während die Strafen selbst mehr Wirksam- 
keit erhalten. Die Menge der Arbeit und die 
Größe der darauf zu verwenden gewesenen 
Anstrengung wird durch nachstehende zer- 
gliederte und vergleichende Darstellung noch 
anschaulicher gemacht werden. 
(11)
	        
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