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Koͤniglich- Baierisches
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Regierungsblatt.
VIll. Stück. München, Samstag den 23. Februar 1873.
Bekanntmachungen.
(Die von dem Ober-Appellazionsgerschte des Kd-
nigreichs, dann von den Appellazionsgerichten,
und übrigen. Gerichten zweiter Instanz im
Jahre 1812 geleisteten Arbeiten betrefsend.)
Ministerium der Justiz.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
D. in Gemähheit bestehender allerhöch-
ster Anordnung Seiner Majestät des Königs
hier unter Buchstabe A bis D mitgetheilten
Ueberschten sind dazu bestimmt, den Zustand
der gesamten Rechtspflege bet den höhern
Gerichtshöfen des Künigreichs im Jahre
181: zur Einsicht und Beurtheilung des
ublikums zu bringen. Wenn daraus eine
vergrößerte Geschäfts-Masse in Zivil-Rechts-
Streiten hervorgeht, so muß es den genann-
ten Gerichtsstellen, und deren Mitgliedern
zum besondeen Verdienste gereichen, daß
dennoch nicht nur keine Rechtssache unerle,
digt blieb, welche msglicher Weise nach
entschieden werden konnte, sondern auch Be-
schwerden über verzögertes Recht zu den sel-
tenen Erscheinungen gehörten, und dabet auf
die Gründlichkeit der Ausarbeitungen vor-
zäglicher Bedacht genommen wurde. Auch
ist der Grund dieser Vermehrung der Pro-
zeß Gegenstände bei den Gerichten zweiter
Instanz nich in einer Vermehrung der Pro-
zesse bei den Untergerichten zu suchen, son-
dern ste entspringt, wenigstens zum größten
Theile, aus der bewirkten gréßern Thätig=
keit der Gerichte erster Instanz, bei welchen
gehäufte Rückstände in berrächtlicher Anzahl
ihre Erledigung erhalten haben, und so
durch Appellazion zum höhern Nichter ger
langten. Die dagegen sich zeigende vermin-
derte Zahl peinlicher Erkennenisse hat zum
Theil den Gerichten keine Erleichterung ver-
schafft, indem die Aktenzahl nicht eben so
sehr abgenommen hat, und in soferne diese
wirklich minder ist, liegt die durch die fort-
gesezte strenge Aufsicht bezweckte Folge vor
Augen, daß der raschere Gang dieser Unter-
suchungen nicht mehr so viele alte Prozesse
zu den neuen kommen läßt, folglich die Leie
den der Verhafteten abgekürzt, und der
Staats-Kasse große Kosten erspart werden,
während die Strafen selbst mehr Wirksam-
keit erhalten. Die Menge der Arbeit und die
Größe der darauf zu verwenden gewesenen
Anstrengung wird durch nachstehende zer-
gliederte und vergleichende Darstellung noch
anschaulicher gemacht werden.
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