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tiones et sedltiones, quase fiori solent, placuit omni
modo abscidi istam consuetudinem, si, contra regulam
repertus fuerlt in aliquibus partibus e civitate ad civitatem
transire vel Episcopus vel Presbyter vel Diaconus
vel Clericus. 3
Ich gestehe, nicht einzusehen, warum die Uebereinstimmung
zwischen diesem 15. Canon und den Worten des Hievonymus
nicht so groß seyn solle, daß man glauben könnte,
Hieronymus habe bei seiner Citation diesen Canon im Gedächtniß
gehabt. Im Gedächtniß, sage ich: denn er ist
allegirt, wie man's aus dem Gedächtniß gewöhnlich thut:
ohne sorgfältige Beibehaltung der Worte, ohne das Paraphrasiren
und Gloßiren zu vermeiden. Wie es mit allen bisherigen
Beispiclen war, so ist es auch mit der Stelle aus
dem Schreiben der Galla Placidia an den Kaiser Theodosius,
wo sie von den Gesandten des rmischen Bischofs, die auf
das Concilium giengen, sagte: quod secundum definttionos
Nicaeni Concilil consueil sint. Auf den bekannten
sechsten nicänischen Canon kann hier gar wohl angespielt
seyn: es ist also nichts weniger udthig, als zu den sardicensischen
seine Zuflucht zu nehmen.
-*stit
Die dritte Klasse begreift Beispiele, welche aus Briefen
der rômischen Bischöfe genommen sind. Ein kömischer Bischof
ist bier immer Jeuge in seiner eignen Sache, denn der
Auktorität seines Stuhls gilt's, ob das sardicensische Concikium
von gleichem Ansehen ist als das nicänische, und daß sie
das zu behaupten immer sehr geneigt gewesen, hat nie jemand
gezweifelt. Ueberdieß haben selbst die geschicktesten Vertheidiger
der sardicensischen Synode eine weit wahrscheinlichere