295
11) Im Buchhalten und allen Arten kaufmaͤnnischer
Rechnungen
ertheilt der Handlungslehrer Horn Un,
terricht.
Die Universitäts Bibliothek wird, Sonntag
und Sonnabend ausgenommen, täglich
von 1 — 2 Uhr, das Naturalien= und
Kunst Kabinet Miuwochs von 1—: Uhr
geöffner.
Ueberdieß giebt noch Unterricht:
1) Im Fechten und andern gymnastischen Uebungen,
der Universitä#ts Fechtmeister Roux.
)Im Tanzen,
der UniversitätsTanzmeister Rohatscheck.
3) Im Reiten,
der Stallmeister Es per, auf der Universitaͤts
Reitbahn.
(Pruͤfungs Konkurs der katholischen Pfarramts-Kandidaten
im Unter Donaukreise.)
Den noch ungeprüften katholischen Pfarramte
Kandidaten des Umer Donaukreises
wird hiemit folgendes bekannt gemacht:
1) Die vorgeschriebene Konkurs Prüfung
sängr am 3. Juli l. J. an.
2) Die Kandidaten, welche dabei erscheinen
wollen, haben sich in Zeiten mit
ihren Gesuchen um Zulassung zu dem Konkurse
bei dem General Kommissariate des Unter
Donaukreises zu melden.
3) Zur Begründumg dieser Gesuche wird
bemerkt, das Niemand zugelassen wird, als
——.=296
geborne Landeskinder,, welche ihre Studien
auf inländischen Lehr Anstalten vollender,
und sich über ihre Sitten und Berdienste
durch glaubwürdige Zeugnisse des bischöftichen
Ordinaviats, und des königlichen bandgerichts,
in dessen Bezirke sie sich der Seelsorge
widmeten, befriedigend ausgewiesen
haben.
4) Nur solche riester können admirtirt
werden, welche acht Jahre in der Seelsorge
zurückgelegt haben. 4
5) Die Zeugnisse, durch welche die
vorgeschriebenen Bedingungen nachgewiesen
werden, müssen verschlossen eingereicht werden.
6) Die Kandidaten haben sich am Vorabende
des Prüfungstages bei der königlichen
Prüfungs Kommisston zu melden.
Passau den 35. März 1815.
(Prüfungs Konkurs der katholischen Pfarramts=Kandidaten
des Illerkreises, und der Stadt
Augsburg.)
Für die katholischen Pfarramts Kandidaten
des Illerkreises und der Stadt
Augsburg wird die bei dem königlichen Kommissarigte
der Stadt Augsburg, nach den
Bestimmungen der im VII. Stäcke des Regierungsblattes
von 1807 enthaltenen allerhöchsten
Verordnung, abzuhaltende Konkursprüfung
am 77. Juli gegenwärtigen
Jahres beginnen.
Die zur Zulassung zu diesem Konkurse
geeigneten Priester haben sich spdtestens drei
Wochen vor Eröffnung desselben über die
verordnungsmäßige Bollendung ihrer thee-