Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

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11)  Im  Buchhalten  und  allen  Arten  kaufmaͤnnischer

  Rechnungen
ertheilt  der  Handlungslehrer  Horn  Un,
terricht.

Die  Universitäts  Bibliothek  wird,  Sonntag
  und  Sonnabend  ausgenommen,  täglich
von  1  —  2  Uhr,  das  Naturalien=  und
Kunst  Kabinet  Miuwochs  von  1—:  Uhr
geöffner.

Ueberdieß  giebt  noch  Unterricht:
1)  Im  Fechten  und  andern  gymnastischen  Uebungen,


der  Universitä#ts  Fechtmeister  Roux.
)Im  Tanzen,

der  UniversitätsTanzmeister  Rohatscheck.

3)  Im  Reiten,

der  Stallmeister  Es  per,  auf  der  Universitaͤts
  Reitbahn.

 

(Pruͤfungs  Konkurs  der  katholischen  Pfarramts-Kandidaten

  im  Unter  Donaukreise.)

Den  noch  ungeprüften  katholischen  Pfarramte
  Kandidaten  des  Umer  Donaukreises
wird  hiemit  folgendes  bekannt  gemacht:

1)  Die  vorgeschriebene  Konkurs  Prüfung
sängr  am  3.  Juli  l.  J.  an.

2)  Die  Kandidaten,  welche  dabei  erscheinen
  wollen,  haben  sich  in  Zeiten  mit
ihren  Gesuchen  um  Zulassung  zu  dem  Konkurse
  bei  dem  General  Kommissariate  des  Unter
  Donaukreises  zu  melden.

3)  Zur  Begründumg  dieser  Gesuche  wird
bemerkt,  das  Niemand  zugelassen  wird,  als

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geborne  Landeskinder,,  welche  ihre  Studien
auf  inländischen  Lehr  Anstalten  vollender,
und  sich  über  ihre  Sitten  und  Berdienste
durch  glaubwürdige  Zeugnisse  des  bischöftichen
  Ordinaviats,  und  des  königlichen  bandgerichts,
  in  dessen  Bezirke  sie  sich  der  Seelsorge
  widmeten,  befriedigend  ausgewiesen
haben.

4)  Nur  solche  riester  können  admirtirt
werden,  welche  acht  Jahre  in  der  Seelsorge
zurückgelegt  haben.  4

5)  Die  Zeugnisse,  durch  welche  die
vorgeschriebenen  Bedingungen  nachgewiesen
werden,  müssen  verschlossen  eingereicht  werden.

6)  Die  Kandidaten  haben  sich  am  Vorabende
  des  Prüfungstages  bei  der  königlichen
Prüfungs  Kommisston  zu  melden.

Passau  den  35.  März  1815.

(Prüfungs  Konkurs  der  katholischen  Pfarramts=Kandidaten
  des  Illerkreises,  und  der  Stadt
Augsburg.)

Für  die  katholischen  Pfarramts  Kandidaten
  des  Illerkreises  und  der  Stadt
Augsburg  wird  die  bei  dem  königlichen  Kommissarigte
  der  Stadt  Augsburg,  nach  den
Bestimmungen  der  im  VII.  Stäcke  des  Regierungsblattes
  von  1807  enthaltenen  allerhöchsten
  Verordnung,  abzuhaltende  Konkursprüfung
  am  77.  Juli  gegenwärtigen
Jahres  beginnen.

Die  zur  Zulassung  zu  diesem  Konkurse
geeigneten  Priester  haben  sich  spdtestens  drei
Wochen  vor  Eröffnung  desselben  über  die
verordnungsmäßige  Bollendung  ihrer  thee-