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2) Das Benefizium bei der StadtPfarrkirche
zu St. Martin in Amberg.
Das Benefizium, welches bisher der
Priester Leonhard Fehlner bei der Stadt-
Pfarrkirche zu St. Martin in Amberg
versah, ist durch dessen Tod zur Erledi-
gung gekommen. Mit demselben ist keine
Aushilfe in der Seelsorge, sondern nur
die Obliegenheit verbunden, wöchentlich
drei Messen zu lesen.
Die jährlichen Einkünfte bestehen an
Gelde und Naturalien, einschlüssig des
Miethzinses für die Wohnung, in 402 fl.
40 kr. Die ständigen Abgaben in 3 fl. 54 kr.
Da dieses Benefizium gemäß der im
Regierungsblatte vom Jahre 1807 S.
1615 bekannt gemachten Verordnung zum
EmeritenFonde gehoͤrt, so kann sich jeder
emeritirte mit den darin vorgezeichneten
Requisiten versehene Priester darum be-
werben.
Im Ober Donaukreise.
2) Das Spital Benefizium in Rain.
Unrerm 13. Dezember 1814 ist das
Soital Benefzium in Rain durch den
Sterbefall der Priesters Basil Friedl erle-
diget worden.
Mit diesem Benefizium ist die Oblie-
genheit verbunden, wöchentlich zwei, und
außerdem zwei Jahrsmessen pro Fundato-
ribus zu lesen.
Ferner ist alle Sonn= und Feiertage in
der Frühe um s Uhr Messe zu halten, und
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hlebei das Evangekium zu erkldren; außer-
dem ist unter der Woche rinmal Frühmesse
zu lesen, und dem Pfarrer in kirchlichen
Verrichtungen auszuhelfen.
Die Ertraͤgnisse fließen meistens aus
Guͤlten, dann einigen bestimmten Geldge-
faͤllen; sie berechnen sich einschluͤssig der
freien Wohnung auf 525 fl. — die davon
zu bestimmenden Lasten aber auf 25 fl.
Im Sahaachkreise: ;
3) Die Pfarrei Noßbach.
Die erledigre Pfarrei Noßbach, Land-
gerichts Mauerkirchen, enthäált 1obs Pfarr-
binder, und hat an Renten
350 fl. 57 kr. vom Widdum und grund-
herrlichen Gaben,
*24 47 von Zehenten,
226 33 „ von der Stole,
1100 fl. 17 kr.
Die Lasten betragen nebst dem Unterhalte
der zwel Hilfspriester
37 fl. 64 kr. Dominikalsteuer,
7 — Familiensteuer, und
6. — -Seminaristicum.
Beiträge zur allgemeinen Landesbe-
waffnung.
Fortsezung des Verzeichnisses
über
die beim Oberkommando der Reserve Armee
eingegangenen frejwilligen Beiträge zur all-
gemeinen Landesbewaffnung.
Von dem königlichen Rentbeamten Bur-