Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

171  H

4)  Die  Fertigung  elnes  neuen  Choral=Buches
  haben  Wir  bereits  angeordnet,  und
sind  bis  zu  dessen  Erscheinung  die  biseher
üblichen  beizubehalten.  «

Wir  versehen  Uns  zu  Unsern  protestantischen
  Dekanaten  und  Pfarraͤmtern,  daß
sie  einem  so  wesentlichen  Theile  des  oͤffentlichen
  Kultus  ihre  ganze  Aufmerksamkeit
  widmen,  und  die  Einführung  dieses
Gesangbuches  zu  immer  mehrerer  Beförderung
  einer  ucht  christlichen  Erbauung  mit
gllen  ihren  zu  Gebote  sstehenden  Mitteln
unterstuͤzen  werden.  Und  damit  Wir  in
beständiger  Kenntniß  von  dem  Gedeihen  dieser
  wichtigen  Angelegenheit  bleiben,  so  haben
  die  Pfarrämter  in  ihren  Jahresberichlen
  den  Fortgang  der  Gesangbucho  Ein,
führung  nicht  zu  übergehen,  deren  Resultate
  Unsere  General  Dekanate  Uns  beim
Jahresschlusse  vorzulegen  haben.

Wir  lassen  diese  Verordnung  durch  das
Regicrungsblatt  zur  allgemeinen  Kenntnip
bringen.

München  den  26.  Februar  1315.
Ans
Seiner  Majestät  des  Königs  Spezial  Vollmacht.
Graf  von  Montgelas.
Auf  königlichen  allerhöchsten  Befehl
der  Geueral  Sekretar
F.  von  Kobell.

 

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Die  von  dem  Ober  Appellaz'onsgerichte  des  Koͤ
nigreiches,  dann  von  den  Appellazions=  und
andern  Gerichten  II.  Iustanz  im  Jahre  131)
geleisteten  Arbeiten  betresffend.)

Ministerium  der  Justiz.

Aus  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.

Die  summarischen  Uebersichten  über  die
bei  den  obern  Gerichtshöfen  des  Königreiches
  im  Jahre  1814  im  Gebiete  der  bürgerlichen
  und  strafgerichtlichen  Rechtspflege
Feleisteten  Arbeiten  werden  in  nachfolgenden
vier  Tabellen  zur  Kenntniß  des  Publikums
gebracht.  Obschon  eine  Vergleichung  der  Resultate
  des  Jahres  1814  mit  den  des  vorhergehenden
  niche  wohl  statt  finden  kann,
weil  die  Beiträge,  welche  der  Innkreis  für
ein  ganzes  Jahr,  und  ein  bedeutender  Theil
des  Illerkreises  für  ein  Semester  dazu  gaben,
  in  den  Summarien  der  Aulagen  C.
und  D.  ausgefallen  sind,  so  ist  doch  aus
der  Menge  der  verhandelten  und  entschiedenen
  Zivil  Rechtsstreite,  und  aus  der  Arbeitsmasse
  in  Strafsachen  offenbar,  daß  die  Mit-Flieder
  dieser  Tribunéle  unausgesezte  Thätigkeit,
  und  große  Anstrengung  verwenden  mußten,
  um  diesen  Zustand  der  Justizverwaltung
  herbeizuführen.  Von  der  geringen  Anzahl
unerledigter  Spruchakten  sind,  dußerst  wenige
  aus  dem  II.  und  III.  Quarkale  abgerechner,
die  übrigen  im  IV.  eingelaufen,  und  älter  keine.
Ueber  verzögertes  Recht  sind  selten  gegrün-