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Königlich-Bülertsches
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Regierungsblatt.
V. Stück. München, Samstag den 17. Februar 18316.
Verordnung.
(Das Steuer Mandat für 1873 betresfsend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wi verordnen hiemit, daß im laufenden
Etatsjahre 184 zur Deckung der ordentli-
chen Staate Ausgaben in den ältern Landes-
Theilen Unseres Reiches, ndmlich in den
kermal bestehenden acht Kreifen, dann in
dgem ehemaligen Fürstenthume Baireuth, wie-
der die nämlichen direkten ordentlichen Steu-
ern und in den nämlichen Zielen erhoben wer-
den sollen, wie sie im verflossenen Etatsjahre
nach dem Steuer Mandate vom 35. Novem-
ber 1314 erhoben worden sind.
Wenach sich Unsere Finanzstellen zu ach-
ten haben. «
MünchendenITFHVIMIUZIM
Max Josepp.
Graf von Montgelas.
Uluf königlichen allerhochsten Befehl
der General Sekretär
von Geiger.
Bekanntmachungen.
(Die Form der Lehrbriefe bel Handwerkern be-
treffend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Da vorgekommen ist, daß die Lehrbrie-
se, welche bei der Lossprechung eines Lehr-
lings von dem Handwerke ausgestellt wer-
den, bel verschiedenen Zünften noch eine un-
passende Form enthaften, so wird hiemit fest-
gesezt, daß künftig bei allen Innungen des
Königreiches, das nachstehend vorgeschrie-
bene Formular durchgängig bei Ausstellung
der Lehrbriefe gebraucht, und die altern For-
mulare abgeschaft werden sollen.
München den 6. Februar 1816.
Graf von Montgelas.
Duuch den Minister
der General Sekreiär
5. von Kobell.
Formukar eines Lehrbriefes.
Dem N. N. Sohn des — zu — wird in
Kraft dieses öffentlich ausgestellten Briefs
bezeugt, daß derselbe mit Genehmigung der
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