Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1816. (11)

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Königlich-Bülertsches 
* 
Regierungsblatt. 
  
V. Stück. München, Samstag den 17. Februar 18316. 
  
Verordnung. 
  
(Das Steuer Mandat für 1873 betresfsend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wi verordnen hiemit, daß im laufenden 
Etatsjahre 184 zur Deckung der ordentli- 
chen Staate Ausgaben in den ältern Landes- 
Theilen Unseres Reiches, ndmlich in den 
kermal bestehenden acht Kreifen, dann in 
dgem ehemaligen Fürstenthume Baireuth, wie- 
der die nämlichen direkten ordentlichen Steu- 
ern und in den nämlichen Zielen erhoben wer- 
den sollen, wie sie im verflossenen Etatsjahre 
nach dem Steuer Mandate vom 35. Novem- 
ber 1314 erhoben worden sind. 
Wenach sich Unsere Finanzstellen zu ach- 
ten haben. « 
MünchendenITFHVIMIUZIM 
Max Josepp. 
Graf von Montgelas. 
Uluf königlichen allerhochsten Befehl 
der General Sekretär 
von Geiger. 
Bekanntmachungen. 
(Die Form der Lehrbriefe bel Handwerkern be- 
treffend.) 
Ministerium des Innern. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Da vorgekommen ist, daß die Lehrbrie- 
se, welche bei der Lossprechung eines Lehr- 
lings von dem Handwerke ausgestellt wer- 
den, bel verschiedenen Zünften noch eine un- 
passende Form enthaften, so wird hiemit fest- 
gesezt, daß künftig bei allen Innungen des 
Königreiches, das nachstehend vorgeschrie- 
bene Formular durchgängig bei Ausstellung 
der Lehrbriefe gebraucht, und die altern For- 
mulare abgeschaft werden sollen. 
München den 6. Februar 1816. 
Graf von Montgelas. 
Duuch den Minister 
der General Sekreiär 
5. von Kobell. 
Formukar eines Lehrbriefes. 
Dem N. N. Sohn des — zu — wird in 
Kraft dieses öffentlich ausgestellten Briefs 
bezeugt, daß derselbe mit Genehmigung der 
(5)
	        
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