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den königlich= preußischen Militär Ver-
dienst Orden:
der Ritemeister Franz von Leistner vom
1. Uhlanen Regimente;
den kaiserlich-russischen St. Wladimir=
Orden 4. Klasse:
der Rittmeister Christian Weber vom
1. Kuirassier Regimente.
Sämtlichen ist erlaubt worden, diese Aus-
zeichnungen annehmen und tragen zu dürfen.
Max Josepb. ·
von Triva.
Bekanntmachungen.
(Das den Posten gebuͤhrende Ausweichen auf
das Zeichen mit dem Posthorn betreffend.)
Die Verordnungen vom 19. Juli 1802,
6. Februar 1804, und 20. April 1811, be-
stimmen, daß den Posten auf das mit dem
Posthorn gegebene Zeichen nach Moͤglichkeit
ausgewichen werde, um die Reisenden un-
aufgehalten zu befördern, und Unglücksfälle
zu vermeiden.
Da es zur Kenntniß kam, daß vielfäl-
tig gegen diese Verordnung gehandelt werde,
so sind sämtliche Landgerichte und Polizei-
stellen durch die äussern Ober Behörden an-
gewiesen worden, gegen die Uebertreter mie
angemessener Strafe zu verfahren.
Zugleich wird das Verbot, das Tragen
der Postkleidung betreffend (Regierungsbl.
1809 Seite 1130) wiederholt in Erinnerung
hgebracht. Mönchen den 13, Oktober 1816.
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Verzeichniß
der koͤniglichen wirklichen geheimen Raͤthe im or-
dentlichen Diensie fuͤr das Etatsjahr 1813.
Section des Innern.
Graf von Törring Guttenzell,
von Zentner,
Freiherr von Aretin,
Freiherr von Cetto,
Section der Finanzen.
Freiherr von Weichs,
Graf von Tassis,
Graf von Thürheim,
von Krenner,
Abbek.
Section der Justiz.
Graf von Preysing,
von Effner,
In Militär Gegenständen.
von Kraus.
Sizung des geheimen Nachs.
In der königlichen geheimen Rathssizung
vom 20. September 1816 wurden nachfol-
gende Rekurs Gegenstände entschieden:
1) der Rekurs des Tafernwirths Jakob
Winter zu Feciesheim bandgerichts
Stadtamhof im Regenkreise gegen den
Wirth Ram sauer dasebst wegen Ge-
werbs Streitigkeiten; 4 ·
2) der Rekurs der Tafernwirthe in dem.
Markte Schmidmühlen, Landge-
·