Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1816. (11)

17 Königlich -Baterisches 18 
Regierungsblatt. 
  
. Stück. München, Samstag den so. Jänner 1376. 
  
Beksnntmachungen. 
(Dle Indigenats Gesuche für Gewerbs Koncessio= 
nen betreffend.) 
Wen Indigenats Gesuche sich lediglich auf 
die Verleihung einer Gewerbs Koncession stu- 
zen; so müssen die polizeilichen Entschliessun- 
gen der im Mandate vom 2. Oktober 18711 
vorgeschriebenen Unter= und Ober Behörden 
über diese Koncession, der Kognition und 
Entscheidung über das Indigenat Gesuch vor- 
angehen. Die nachgesuchte Gewerbs Kon- 
cession selbst darf sedoch, im Falle der Be- 
willigung, nur mit dem auesdrücklichen Vor- 
behafte der noch einzuholenden Indigenats- 
Verleihung ertheilt werden. 
München den 9. Jänner 1816. 
  
Herrschafts= und Ortsgerichte. 
Seine königliche Majestct genehmigten 
auf den Antrag der einschlägigen General= 
Kommissariate die Bildung folgender Orts- 
gerichte. 
Im Mainkreise. 
(Ortsgericht Gattendor f.) 
Der königliche Vasall Georg Christian 
Geottlieb Freiherr von Reißenstein, ver- 
wandelt das Patrimonialgericht Gatten= 
dorf im Landgerichte Hof in ein Ortoge- 
richt, welches in den Orten Kirchgarten= 
dorf, Neugattendorf und Schloß Gar- 
tendorf mit der Quelliz und Mühle, dann 
dem Weiler Eggerten 73 behauste Fa- 
milien enthälr. 
München den 12. Jaͤnner 1816. 
  
Im Regenkrelse. 
(Ortsgericht Herzogan.) 
Der Kämerer Zacharias Freiherr von 
Voithenberg bildet bei seinem bisheri- 
gen Patrimonialgerichte Herzogau, im 
Landgerichte Waldmünchen auf folgende 
Weise ein Ortogericht. Dasselbe wird in 
Zukunft in einem und dem nämlichen Steuer- 
distrikte die Orte Herzogau, Ober= und 
Unterhütten, Bucher und Oed, dann 
die Einzelnhöfe Lemgan, Sonhof und 
Posthof mit loz ständigen Familien be- 
Freifen. · 
Muͤnchen den 5. Dezember 1815. 
(Ortegericht Pilsach.) 
Die Freifrau von Griessenböckh, ge- 
(2)
	        
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