Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Amtliche Beilage.
Nr. 27.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 8. Mai 1914.
Inhalt.
I. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Geländeerwerb aus den Erbpachthufen
Nr. VI und XI zu Gallin. (2) Bekanntmachung, betreffend Aufhebung
von Schweinemärkten in Malchin. (3) Bekanntmachung, betreffend
Ausbruch und Erlöschen der Schweineseuche bezw. Schweinepest. (4) Be-
kanntmachung, betreffend Erlöschen der Pferderäude in Neukalen.
(5) Bekanntmachung, betreffend Ausbruch der Geflügelcholera auf dem
Gute Gamehl, A. Bukow.
II. Abteilung. Dienst= pp. Nachrichten.
I. Abteilnna.
.
(1) Bekanntmachung vom 29. April 1914, betreffend Geländeerwerb aus den
Erbpachthufen Nr. VI und XI zu Gallin.
ach Maßgabe des Enteignungsgesetzes vom 29. März 1845, § 1, Absatz 2, ist auf
den Antrag der Großherzoglichen General-Eisenbahn-Direktion für die als notwendig
erkannte Erweiterung des Bahnhofes Gallin der Erwerb von rund 500 qm Gelände
aus der Erbpachthufe Nr. VI zu Gallin und von rund 1016 qm Gelände aus der Erb-
pachthufe Nr. XI daselbst genehmigt worden.
Die zu erwerbenden Flächen liegen südlich der Eisenbahnstrecke Ludwigslust—
Neubrandenburg zwischen den Stationen 50,4+ 30 — 50,5 + 15 und 50,9X+ 25 —
51,1 + 65.
Schwerin, den 29. April 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. von Meerheimb.