Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

178 Nr. 28. 1914. 
Dafür sollen daselbst am 1. Mittwoch der Monate März und Oktober Kram-, 
Vieh= und Pferdemärkte und am 1. Mittwoch des Monats Mai ein Vieh= und Pferde- 
markt abgehalten werden. 
Der bisherige Martinimarkt bleibt bei Bestand. 
Schwerin, den 9. Mai 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: Lübcke. 
  
(2) Bekanntmachung vom 12. Mai 1914, betreffend Geländeerwerb aus der 
Erbpachthufe Nr. IV zu Dabel. 
Nech Maßgabe des Enteignungsgesetzes vom 29. März 1845, & 1 Absatz 2, ist auf 
den Antrag der Großherzoglichen General-Eisenbahn-Direktion für bie als notwendig 
erkannte Erweiterung des Bahnhofes Dabel der Erwerb von rund 500 am Gelände 
aus der Erbpachthufe Nr. IV zu Dabel genehmigt worden. , 
Die zu erwerbende Fläche liegt nördlich der Eisenbahnstrecke Hornstor—Karow 
zwischen den Stationen 40,8 und 40,8 + 72. 
Schwerin, den 12. Mai 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. von Meerheimb. 
(3) Bekanntmachung vom 7. Mai 1914, betreffend die im Dezember 191 statt- 
findende wissenschaftliche Prüfung der Lehrerinnen (Oberlehrerinnenprllfung). 
Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Verordnung vom 7. März 1905, betreffend die wissen- 
schaftliche Prüfung der Lehrerinnen (Oberlehrerinnenprüfung) — Rbl. 1905 Nr. 9 — 
wird als Termin für die nächste Prüfung der Monat Dezember 1914 bestimmt. 
Gesuche um Zulassung sind bis zum 15. Juli d. Is. an das unterzeichnete Mini- 
sterium einzureichen. 
Dem Gesuche sind anzuschließen: 
1. ein selbstverfaßter Lebenslauf, in welchem der vollständige Name der Be- 
werberin, der Stand des Vaters, Tag und Ort der Geburt, das Religions- 
bekenntnis, sowie die genaue Adresse anzugeben, die genossene Schul= und 
Seminarbildung zu bezeichnen und der Gang und Umfang der Vorberei- 
tung auf die Prüfung eingehend darzulegen sind. Nachweise über den Be- 
such von Vorlesungen, Ubungen, wissenschaftlichen Seminaren u. a. sind 
beizufügen;
	        
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