Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Amtliche Beilage.
Nr. 35.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 10. Juni 1914.
Inhalt.
I. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Geländeerwerb aus der Feldmark Toden-
dorf. (2) Bekanntmachung, betreffend Abhaltung eines Füllenmarktes
in der Stadt Röbel. (3) Bekanntmachung, betreffend Auslegung des
§ 375 der Reichsversich gsordnung. (4) Bekanntmachung, betreffend
, Ausbruch und Erlöschen der Schweineseuche bezw. Schweinepest.
II. Abteilung. Dienst= pp. Nachrichten.
I. Abteilung.
.
(1) Bekanntmachung vom 30. Mai 1914, betreffend Geländeerwerb aus der
Feldmark Todendorf.
Nach Maßgabe des Enteignungsgesetzes vom 29. März 1845, F 1, Absatz 2, ist auf
den Antrag der Großherzoglichen General-Eisenbahn-Direktion —* die als notwendig
erkannte Anderung der Wegeanlage beim Bahnhofe Thürkow die Enteignung des
Nutzungsrechtes der Gutsherrschaft zu Todendorf an dem Schienenüberwege in km 7,2
der Eisenbahnstrecke Teterow—Gnoien sowie der Erwerb von rund 1700 am Gelände
aus der Feldmark Todendorf genehmigt worden.
Die zu erwerbenden Flächen liegen 750 + 350 = 1100 am westlich von Stat. 7,3
und 600 am östlich von Stat. 7,2 + 30 der Eisenbahnstrecke Teterow— Gnoien.
Schwerin, den 30. Mai 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: Lübcke.