Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

272 Nr. 48. 1914. 
(2) Bekanntmachung vom 21. Juli 1914, betrefsend Freigabe der Nebenchaussee 
D Llbtheen—Jessenitz—Landesgrenze für den öffentlichen Verkehr. 
ie neuerbaute Nebenchaussec Lübtheen—Jessenitz—Landesgrenze ist i 
ganzen Länge nach für den öffentlichen Verkehr freigegeben. geuze ist nunmehr ihrer 
Schwerin, den 21. Juli 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: Lübcke. 
(3) Bekanntmachung vom 14. Juli 1914, betreffend Einziehung von Diphtherie- 
Serum. 
Diohtherie-Sera mit den Kontrollnummern: 
284—293 aus der Merckschen Fabrik in Darmstadt, 
263—275 aus dem Serumlaboratorium Ruete-Enoch in Hamburg, 
242 aus der Fabrik vormals Schering in Berlin, 
9—16 aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden 
sind, soweit sie nicht bereits früher wegen Abschwächung usw. eingezogen sind, vom 
1. Juli 1914 ab wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Estung bestimmt 
worden und dürfen daher nicht mehr abgegeben werden. 
Schwerin, den 14. Juli 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
M Kyb-ri 7. 7 X iten 
  
Im Auftrage: Heuck. 
  
(4) Bekanntmachung vom 14. Juli 1914, betreffend Einziehung von Tetanus- 
Serum. 
Tetanus-Sera mit den Kontrollnummern: 
200—205 aus den Höchster Farbwerken, 
81 und 82 aus dem Behringwerk in Marburg 
sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer vom 1. Juli 1914 ab zur Einziehung 
bestimmt worden und dürfen baher nicht mehr abgegeben werden. 
Schwerin, den 14. Juli 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
M K’eb-: r V., — 
  
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Im Auftrage: Heuck.
	        
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