286 Nr. 51. 1914.
b) im Amtsgerichtsbezirk Malchin: der Kreistierarzt Rassow zu
eterow.
Für den Vall daß auch der FPenanntte Vertreter des Kreistierarztes behindert
ist, wird auf die Bestimmung in § 2 Absatz 2 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909
verwiesen.
Schwerin, den 3. August 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
Im Auftrage: Mühlenbruch.
(2) Bekanntmachung vom 2. August 1914, betreffend verstärkte Beschränkungen
für den Post, Telegraphen= und Fernsprechverkehr mit dem Auslande.
WMekanntmachung Nr. 3.
Auf Anordnung des Staatssekretärs des Reichs-Postamts.
Verstärkte Beschränkungen für den Post-, Telegraphen= und Fernsprechverkehr
mit dem Auslande.
Der Postverkehr zwischen Deutschland und Rußland und Frankreich ist
gänzlich eingestellt und findet auch auf dem Wege über andere Länder nicht mehr
statt. Es werden daher keinerlei Postsendungen nach den angegebenen fremden Ländern
mehr angenommen, bereits vorliegende oder durch die Briefkasten zur Einlieferung
gelangende Sendungen werden den Absendern zurückgegeben.
Der private Telegraphen= und Fernsprechverkehr zu und von diesen
Ländern ist ebenfalls eingestellt.
Schwerin, den 2. August 1914.
Kaiserliche Ober-Postdirektion.
II. Abteilung.
(1) Dem Kandidaten der Medizin Wilhelm Krüger aus Potsdam ist, nachdem
derselbe am 18. Dezember 1912 die ärztliche Prüfung vor der Prüfungskommission zu
Rostock bestanden und den Bestimmungen über das praktische Jahr mit dem 31. v. Mts.
entsprochen hat, die Approbation als Arzt mit der Geltung vom leptztbezeichneten Tage
ab für das Gebiet des Deutschen Reichs erteilt.
Schwerin, den 3. August 1914.