288 Nr. 52. 1914.
2. daß aber die Bestimmungen in § 5 des Bundesratsbeschlusses vom 6. April
1911 über die innerhalb 4 Tagen in bestimmten Schlachthäusern vorzuneh-
mende Abschlachtung der fraglichen Rinder mit der Maßgabe bestehen bleiben,
daß von der dort vorgesehenen streugeren Behandlung des wegen Tuberkulose
als bedingt tauglich oder in seinem Nahrungswert erheblich herabgesetzt be-
fundenen Fleisches bis auf weiteres abgesehen und die Behandlung nach den
Vorschriften für die Fleischbeschan im Inlande erfolgen kann.
Schwerin, den 4. August 1914. «
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
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Im Auftrage: Mühlenbruch.
(2) Bekanntmachung vom 31. Juli 1914, betreffend Erlöschen der Maul= und
Klauenseuche.
Die Maul= und Klauenseuche in dem Kämmereidorf Grenzhausen ist erloschen.
Schwerin, den 31. Juli 1914.
(3) Bekanntmachung vom 2. August 1914, betressend Eröffnung einer Tele-
graphenanstalt mit Fernsprechbetrieb in Pampin.
J Pampin bei Ziegendorf ist eine Telegraphenanstalt mit Fernsprechbetrieb er-
öffnet worden, welche die Bezeichnung Pampin flhrt.
Schwerin, den 2. August 1914.
Kaiserliche Ober-Postdirektion.
Fredenhagen.
II. Abteilung.
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(1) Der Ratsregistrator Christian Schaß zu Rostock ist zum Stellvertreter des
Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Rostock bestellt worden.
Schwerin, den 3. August 1914.