Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

288 Nr. 52. 1914. 
2. daß aber die Bestimmungen in § 5 des Bundesratsbeschlusses vom 6. April 
1911 über die innerhalb 4 Tagen in bestimmten Schlachthäusern vorzuneh- 
mende Abschlachtung der fraglichen Rinder mit der Maßgabe bestehen bleiben, 
daß von der dort vorgesehenen streugeren Behandlung des wegen Tuberkulose 
als bedingt tauglich oder in seinem Nahrungswert erheblich herabgesetzt be- 
fundenen Fleisches bis auf weiteres abgesehen und die Behandlung nach den 
Vorschriften für die Fleischbeschan im Inlande erfolgen kann. 
Schwerin, den 4. August 1914. « 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
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Im Auftrage: Mühlenbruch. 
(2) Bekanntmachung vom 31. Juli 1914, betreffend Erlöschen der Maul= und 
Klauenseuche. 
Die Maul= und Klauenseuche in dem Kämmereidorf Grenzhausen ist erloschen. 
Schwerin, den 31. Juli 1914. 
(3) Bekanntmachung vom 2. August 1914, betressend Eröffnung einer Tele- 
graphenanstalt mit Fernsprechbetrieb in Pampin. 
J Pampin bei Ziegendorf ist eine Telegraphenanstalt mit Fernsprechbetrieb er- 
öffnet worden, welche die Bezeichnung Pampin flhrt. 
Schwerin, den 2. August 1914. 
Kaiserliche Ober-Postdirektion. 
Fredenhagen. 
II. Abteilung. 
—— — —— 
(1) Der Ratsregistrator Christian Schaß zu Rostock ist zum Stellvertreter des 
Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Rostock bestellt worden. 
Schwerin, den 3. August 1914.
	        
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