Regierungs-Blatt
für das
Großhertogtum Mechlenburg-Schwerin.
Amtliche Beilage.
Nr. 63.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 31. August 1914.
Inhalt.
I. Abtellung. (1) Bekanntmachung, betreffend die Veröffentlichung der omtlichen
Verlustlisten. (2) Bekanntmachung, betreffend Aufhebung der Sperre
von Eisenbahnbrücken. (3) Bekanntmachung, betreffend Erlöschen der
Maul= und Klauenseuche. — Druckfehler-Berichtigung.
II. Abtellung. Dienst= pp. Nachrichten.
I. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 28. August 1914, betreffend die Beröffentlichung der
amtlichen Verlustlisten.
Zur schnelleren und zuverlässigen Bekanntgabe der Verluste der Armee ist diesseits
veranlaßt worden, daß
1. den Magistraten der Garnisonstädte Rostock, Schwerin, Wismar, Güstrow,
Parchim und Ludwigslust,
2. den nach der Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom
6. August d. Is. (Rbl., Amtl. Beil. Nr. 54) für die 12 Aushebungsbezirke
bestellten landesherrlichen Beamten
je ein Exemplar der im Reichsanzeiger veröffentlichten Amtlichen Verlustliste der Armee
alsbald nach ihrem Erscheinen mitgeteilt wird.
Die unter 1 bezeichneten Magistrate haben die Verlustliste sofort an einer in
ortsüblicher Weise bekannt zu machenden, jedermann zugänglichen Stelle während des
ganzen Tages auszulegen.