Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr. 63. 1914. 327 
II. Abteilung. 
. 
.) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Kaufmann Alfred 
Degebrodk zu Nicolassee und dem bisherigen Oberprimaner Carl Baecker zu 
Charlottenburg die Medaille für Rettung aus Lebensgefahr zu verleihen geruht. 
Schwerin, den 9. Mai 1914. 
(2) An Stelle des infolge der Mobilmachung zum Militär einberufenen Staats- 
kommissars bei der Kommission für das Vereinshoesen und besen Stellvertreters ist der 
Staatsanwalt Laudahn hierselbst zum Stellvertreter des 
mission für das Vereinswesen bestellt worden. 
Schwerin, den 24. August 1914. 
ommissars bei der Kom- 
(6s) Der Gutsförster Karl Scharlock zu Blücherhof ist einstweilen zum Stell- 
vertreter des Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Lütgendorf bestellt worden. 
Schwerin, den 26. August 1914. 
6) Im Mecklenburgischen Kontingent haben nachstehende Personalveränderungen 
stattgefunden: 
Es sind befördert: 
der Oberleutnant im Mecklenburgischen Füsilier-Regiment Nr. 90 Kaiser Wilhelm 
Stephan zum Hauptmann, 
der Vizefeldwebel in demselben Regiment Klug zum Fähnrich und 
der Major und Kommandeur des 2. Medllenburgsschen Dragoner-Regiments Nr. 18 
Baron Digeon von Monteton zum Oberstleutnant. 
Der Major z. D. und Pferdevormusterungs-Kommissar in Waren von Koppy 
hat den Charakter als Oberstleutnant erhalten. 
Der Hauptmann aggregiert dem Mecklenburgischen Füsilier-Regiment Nr. 90 
Kaiser Wilhelm Freiherr Schuler von Senden ist zum Kompagniechef ernannt. 
er Major Böttlin sowie die Hauptleute Keil und von Marcses im Kom- 
mando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt sind aus diesen Stellungen ausge- 
schieden und erstere zwei im Mecklenburgischen Füsilier-Regiment Nr. 90 Kaiser Wilhelm, 
letzterer im Mecklenburgischen Grenadier-Regiment Nr. 89 angestellt. 
Schwerin, den 24. August 1914. 
In einem Teile der Auflage von Nr. 62 der Amtlichen Beilage des Regierungs- 
Blattes ist auf Seite 320 in der Bekanntmachung (3), betreffend Schutzimpfung, ein 
Druckfehler enthalten. Im Absatz 2 Zeile 2 der Bekanntmachung ist 
nicht „Kreistierarzt“ sondern „Kreisarzt“ zu lesen. 
 
	        
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