Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

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Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Meckleuburg-Schwerin. 
Amtliche Beilage. 
Nr. 90. 
Jahrgang 1914. 
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 23. November 1914. 
  
  
  
Inhalt. 
I. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Erteilung der Approbation als Apotheker 
an Kandidaten der Pharmazie. (2) Bekanntmachung, betreffend Aus- 
bruch der Maul= und Klauenseuche. 
II. Abtellung. Dienst= pp. Nachrichten. 
  
I. Abteilung. 
. 
(1) Bekanntmachung vom 18. November 1914, betreffend Erteilung der 
Approbation als Apotheker an Kandidaten der Pharmazie. 
Von der Ermächtigung, den Kandidaten der Pharmazie, welche sich nach bestandener 
pharmazeutischer Prüfung mindestens ein Jahr in Apotheken praktisch beschäftigt haben, 
unter Dispens von der Vorschrift in § 35 der Prüfungsordnung vom 18. Mai 1904 
sogleich die Approbation als Apotheker zu erteilen (Bekanntmachung vom 8. August d. Is., 
Röl. 1914 Nr. 60) wird das unterzeichnete Ministerium in Ubereinstimmung mit den 
Zentralbehörden der anderen Bundesstaaten künftig keinen Gebrauch mehr machen. 
Schwerin, den 18. November 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
Medizinal geleg heit 
Im Auftrage: Mühlenbruch. 
 
	        
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