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Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Meckleuburg-Schwerin.
Amtliche Beilage.
Nr. 98.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 21. Dezember 1914.
Inhalt.
I. Abtellung. (1) Bekanntmachung, betreffend die im Großherzogtum Mecklenburg-
Schwerin geprüften und tätigen Desinfektoren nach dem Stande vom
1. November 1914, nebst einer Karte, auf der die Anzahl der Des-
infektoren und der Desinfektionsapparate verzeichnet ist.
I. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 10. Dezember 1914, betreffend die im Großherzogtum
Mecklenburg-Schwerin geprüften und tätigen Desinfektoren nach dem Stande
vom 1. November 1914, nebst einer Karte, auf der die Anzahl der Des-
O„ infektoren und der Desinfektionsapparate verzeichnet ist.
Um den Beteiligten im Bedarfsfalle die Wahl eines geeigneten Desinfektors zu er-
leichtern, ist in der Anlage A ein Verzeichnis der im Lande vorhandenen geprüften
Desinfektoren nebst einer ihren Wohnort und die Anzahl der vorhandenen Desinfektions-
apparate ersichtlich machenden lbersichtskarte abgedruckt worden.
i. Ortschaften, in denen Desinfektoren vorhanden sind, sind auf der Karte rot ein-
ekreist. Die Ziffern in den Kreisen bedeuten die Zahl der Desinfektoren. Die farbigen
uchstaben D und F zeigen zur Verfügung stehende Dampf= und Formalin-Desinfektions-
apparate an, deren Mehrzaßt durch Ziffern in gleichen Farben angegeben ist.
Schwerin, den 10. Dezember 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
Im Auftrage: Mühlenbruch