Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin. 
Amtliche Beilage. 
Ar. 99. 
Jahrgang 1914. 
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 23. Dezember 1914. 
Inhalt. 
I. Abtellung. (1) Bekanntmachung, betreffend Geländeerwerb aus der Eigentumsparzelle 
Nr. 16 zu Malliß. (2) Bekanntmachung, betreffend die Deutsche Arznei- 
taxe 1915. (3) Bekanntmachung, betreffend Ausbruch und Erlöschen 
der Maul= und Klauenseuche. 
II. Abteilung. Dienst= pp. Nachrichten. 
  
I. Abteilung. 
. 
(1) Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914, betreffend Geländeerwerb aus 
der Eigentumsparzelle Nr. 16 zu Malliß. 
Nach Maßgabe des Enteignungsgesetzes vom 29. März 1845, & 1 Absatz 2, ist auf 
den Antrag der Großherzoglichen General-Eisenbahn-Direktion für die als notwendig 
erkannte Errichtung eines Stellwerkes auf dem Bahnhofe Malliß der Erwerb von 
110 am Gelände aus der Eigentumsparzelle Nr. 16 zu Malliß genehmigt worden. 
Die zu erwerbende Fläche liegt östlich der Bahnstrecke Dömitz—Ludwigslust bei 
Station 9,1.— 65. 
Schwerin, den 17. Dezember 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb.
	        
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